Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

„„verden"fönnein: 'Nach'biefen Gesege (Art: 'Z u.-6) hätte 
Oberried in“ Sächen' zu verfahren; "und" wenn 'Streit ent- 
stehe", fo entscheid-'das AdministrationsFericht2* 
Als", “wie es „<heint/ dieser Bescheid bei De>uns auf? 
laufender"Rheinwührausgäben sofort" fine "dur<greifende 
Anwendung im 'Rhsinthale fand ;'und-O vertied, dies Mäl 
unterstüßt von'7 “epolt5au/ "im Februar 1816 das oben 'be- 
rührte Petitum von“ 1810" und 4814 abermal erneuerte, 
faßte der Kleine 'Rath" äim "ve Februar 1817 den einläßli- 
<hern Beschlüßi, „es yer“ iit'Erwägung/ daß die'Gemeinde 
„Oberried "mt." eyoltsau' vermöge älterer Sprüche" und 
„Berordnungen sich berechtigt gläuben,- von" den in ihrer 
„Geitteinde""“Feunden" rheinthat.;hen und freinden Gütern 
„von jedem Hundert 15 kr. als Beitrag zum Unterhalt der 
„Rheinwuhren ,/ Dämme »u.'s. 'w.' zu beziehen , diese soge- 
„mannte Wuhrsteuer aber nicht als Grund- oder Eigen- 
„thumssteuer, sondern als Polizeisteuer zu betrachten 
„seiz im Derücksichtigung des Geseßes vom 25. Mai 1805 
zmwmaac< welchem allePolizeiunkosten' von gesammten Gemein- 
„den getragen werden "müssen, äuf das Vermögen 'dder'die 
„Güter gelegt werden, 'und'na< 5/5 auch auswärtige Gü- 
/Zterbefiger zur Vesteurunz*Fgezogen"werben können; < die 
„Weisung zu ertheilen t "das" dose 'Ange2genheit nicht äls 
„eine Streitsa<'e, 'sondern a:3 Polizergezenstand zu 
behandeln sri, und däß demnach vorbenannte"Güterbesiter 
Am Verhältniß des Werthes ihrer Güter, und des jährlt- 
„Hen Bedürfnisses zu Errichtung der befraglichen , sowohl 
Fükständigen , als künftigen Steuern angehalten werden 
„Folten.“ : 
""%Wäs die Frage der Konfurrenz der hinterliegen- 
ven Gemeinden anbelängt, vo" hrelt">.e" Regierung 'in 
dieser Periode"än vein Herkommen fest.“ So 1818 und 1823. 
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