Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

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tis und Linth widmeten dem Rhein, diesem Grenzflusse 
€ »lyetrens, dessen Wuhren und Wuhrho/zauen durch die 
Militärfordone und die Kriegsbewegungen dex fremden Heere 
vom 6. März 1799 bis 13. Juli 18009 schre>lich beschädigt 
stre>enweise fast gänzlich zerstört worden waren ; = in der 
That eine. grönere Aufmerksamkeit , als man in dieser Zeit 
des Krieges, der Noth, „der Erschöpfung der Staatsfasse“ 
und ungufhörticher Lorfassungsexperimente hätte erwarten 
dürfen. Die Aufsicht über den Fluß- und Uferbau wurde 
dem Kriegsministerium zugetheilt und dieses. bediente sich 
theils der Kantonsstatihalter.-und Unterstatthalter „<theils 
der Berwaltungsfammern, um Inspektionen zund. Augen- 
scheine anzuordnen und sich zu vergewissery//daß.die aus dem 
Staatsschaß bewilligten Unterstüßungen an Geld, an Wuhr- 
holz aus den Nationalwaldungen zweckmäßig verwendet 
werden. 
Von Bedeutung in der Geschichte unserer spärlichen Ge- 
sebgebung. über: den. Uferschuß ist das Dekret vom 17. 
Dezembey 17995 
Das -Bobisiehungsdirektorium, „erwägend, daß, bis. ein 
allgemeines-Geset über die nöthigen Arbeiten zur Verwah- 
rung der Ufer vön Strömen, Flüssen , Waldwassern aufge- 
stellt sein werde, dieselben -wievivrmals von den Ge- 
meinden unterhalten werden sollen, um den. Verwüstun- 
gen. der Austrettungen zuvor zufommen und. erwägend, daß 
mehrere dieser Werke vernachlässigt worden sind und schleu- 
niger Ausbesserung bedürfen“, erließ: unter angegebenem 
Datum nachtt2?vendes T'?kret : 
„Art, 1. Alle Werker an den Ufern der Siröme u. s.w., 
welche bisher errichtet und unterhalten worden sind, werden 
es ferner durch die Gemeinden, so wie es bisanhin 
geschehen,“
	        

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