Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

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ohne Präjudizbeizuspringeun und schließt damit. daß 
wenn w-e HNämme. hergestellt, de (flageuden). Höfe 1von 
fernerer Arbeit befreitund entledigtseien und.nicht.andexs 
mehr: dazu oitaehaltem. werden Finnen; als.im 
hopen No*hfaruaumd.auf Exrfanntniß-der:O brigfeit. 
Was 116 F 4yrfonkurrenz des-Srundbesites-als 
solchen betrifft » so bezahlte derselbe die Hofstenery erbe 
zahlte. aber auch mit und ohne Revers viele Zahre-längiden 
Wub-nfenning = Thatsachen, die kaum dazurberechtigen, 
dem Et. Gallis<en Geseggeber des Jahres 41853 zuzurufen: 
Du begehst ein: schreiendes Unrecht, .wenn Dus; den Grund- 
besig des Jnundations - und. Entsumpfungsgebietes fürdie 
NRheinforreftion und den Uferschup in Nothfällent in „Mit- 
leidenschaft ziehst! 
S. 2. : Das Rheinwuhrwesen.in Sargaus., W.e r.d.en- 
berg und Hohömsax 
Auch in diesen Rheinländschäften "besorgten" die strom? 
angrenzenden Kommunen seit unvordeüflichen Zeiten zunächst 
den Uferschuß. Eine der“ ältern vorhandenen Urfünden*) 
über die Wuhrverhältnisse dieser Landestheile ist wohl der 
Spruch des Maiengerichts zu Ragaz 'vom' 15. Juni'14614, 
fraft welchem Jöri Locher / 'der sich“ zerade nicht weigerte, 
an den Gemeindswuhren: zu arbeiten , sondern" nür seine 
eigenen Grundstüe gegen den Rhein vorerst sichern zu wol? 
len vorgab,. angehalten wurde , nach Anordnung'der'„Aid- 
schwörer“ au dem Gemeindwerk Theil zu nehmen. -So wur- 
den längs dem Rhein von Jerelien bis abwärts"än die 
„rheinthalische Grenze“ die Rheinwuhrungen von den. Ge- 
*) Man "sehe 'die“ verdienstliche Gemeinds'-Urkundentammtuig 
des Herrn Präsidenten Flavian Egger in Ragaz. 2 Foliobände?
	        

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