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diese Steuergelder durc< den Zins und durc< “neue Steuern
immer vermehren und der Landvogt beaufträgt würde, diese
Gelder und die: Wuhren , zu deren Unterhat'207000'Feld-
bäume frisch“gevylanzt:wurden , fleißig zu besotFeit!
Nach "ev 1779 er “gten Nheinüberichwemmung ermäch-
tigte: der Landvoot nach Anweisung des Syndikätsäbschieds
die Vorsteher dsr Gemeinde Widnau und Haßlach „zu Be-
ziehung einer-namhaften Anlage von den fremden Znhabern
daselbst befindlicher Güter“. Das bezügliche „Steuerpatent“
sautet« wörtlich :-;7daß in dem jetzigen Nothfall von-jedem
„400 nebit den “ordinäre ' 51 Kreuzer Steuern annoc< 40
5Kreuzer "zu Her*ellung der Wuhren und Dämme beige-
„tragen weg sollen“. 7 ie Stadt >t/ Gallen fand'den
Wortlaut dieses Patents für Präjudizirlich / verwendete sich
deßhalb boi den Provisionalständen Zürich“ und Lazern,
steuerte indessen 47 4 „ohne Konsequenz“"von seinen rhein-
thalischen Gütern, die'nach dem Ablagsrodel auf 30,780 |.
geschäpt waren"; jabermal "4. 30 kr. "Als 1787 „wegen
Vesorg - und Verrechnung“ des Wuhrsteuerkapitats Klagen
erhoben 'wußden beauftragte die Tagsaßungden Landvogt
mit einem Untersuch , und“ befahl ihm," sol<e Einrichtung
zu treffer) dväßihierweaen feine fernere blägden einkommen ;
indessen Erwartung künftig dieser Artikel aus dem Abschied
bleibe“.
Es war nämlich <= wir'"siüd die Ergänzung sc<onwegen
des/Justituts der Wuhrinspeftoren hier noch schuldig =- die-
ses. Wuhrkapital seit 1766 ein Gegenstand des Streits zwi-
schenden vox- und hinterliegenden'NRheinhöfen /“ und darum
ein ständiger Artikel: der Syndikatstraftanden "geworden.
Kraft Tagsagungsbeschlusses von “4766 wurde die ursprüng:
liche Stouerreserve den Fhinterliegenden'Höfen Bernegg und
Balgach“mit der Weisung zur Verwaltung übergeben; daß