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„das Syndikat dem Landvogt von Flüe aufgetragen ? von
„allen 7 “Smbden, welche liegende Gueter oder Kapitalbrief
„in der E'raffsc<hafft Nheintha* besitzen, ein freiwillig Steuer,
„die nöthigen Unfösten der Rheinwuhren und-Dämme zu
„bestreiten , uibzufordern, alf wird mit" dieserem denen Be-
„ambten m. jxderem Hoff anbefohlen, das Sie unverzuglich
„ein genaue Verzeichnüß aller Ligenschaften , Häuseren und
„Kapitalien mit Ansetzung . der Cigenthümer Namen und
„ohngefären Werth aufnehmen und dem Landvogt überbrin-
„gen , nöthigenfalls in denen Kirchen ein Ruf ergehen zu
„lassen , daß die von denen frömden Eigenthümern bestellte
„Einzieher oder Verwalter oder im Land sizenden Frömden
„denen d»zu verordueten Beambtetien den behörigen- Anzeig
„ihres. Cigenthums angeben. follen.“ Der Fürstabt: von
St« Gallen ließ daun erwiedern , „als Gerichtsherr in den
mehristen Höfen: des obern Rheinthals“sverwahre er sich
rüfsichtlich der Wuhrsteuer als „ein Frxömbder angesehen<zu
werden, da er auf geziemendes Ansuchen der Amtsleute
ohnehm einen adäquaten Beitrag Zeben werde“. Der
Grund» 3 der Bündner im-Rheinthale wurde damals auf
5085000 4 angeschlagen, und.ihre Wuhrsteuer betrug 1766
2000-fl. Es wurde von 61 bis 30 Kreüzer vom Hundert
gesteuert, ' Die Stadt St. Gallischen Güter steuerten. 140
neue Louisd'or oder 4500 fl. Aus.dem Abschied von 41766
erhellet, „daß laut amtlichem Bericht des- Landvogts die
Dämmeund.Wuhren am Rhein mit Hülfe der größen Steuer
von den Höfen und Kapitalisten nun wieder in ziemlich gu-
ten Stand 47 tellt worden und noch fl. 3325. 2 kr. vorge-
schossen seien. + iese Summe und deren Zinsen sollen ;„unter
obrigkeitlicher Inspektion besorget“ und davon jährlich Rech-
nunggegeben werden. Letzteres geshahmamentlich an der Tag»
leistung von 1768 , in deren Abschied man liest, daß sich