Ein)
verhältniß von Berne in Nothfällen und bei" dröohendet
Wassergefahr fort, gleichwie alle „übrige Rheinthalische
Stadt und' Höfe" “troß wiederholter Verwahrungen, Pro
testationen und Reveksirungen, allmälig in dieselbe Kon?
furrenz hineingeführt wurden. 7 ie Beweise hiefür liegen in
den zwei Bänden Rheinthalischer Tagsagungsabschiede]
denen wir beispielsweise einige Stellen entheben wollen.
Schon 17% wurde der Landvogt von' „Hofamann ünd
Amtleüt'in C'verried“ angegangen „die lieben Nachgepärte
in Bernang, Balgach, Rebstein , Marbach, Leuchingen und
Altstetten“ anzuhalten, den Mithofleuten in der Rhod Die-
poldsau „mit Steinen zue Hilff zu khommen“. Der Länd-
vogt entsprach und die nachbarlicze Hülfe wurde geleistet.
1733 fielen die Frieferer"in Wüuhrnotb, die Tagsagung
(Abschied 8. 35) beschloß? „Das / weilen die höchste Noth-
wendigfeit erfordere, dem träuenden Shaden des Rheins
vorzubeugen, ä1s solle der Landvogt die umliegenden Ge-
meinden Marbach, Altstetten , "algach, Bernegg vor sich
bescheiden, ihnen bedeuten, daß die Wuhrung unentbährlich
nothwend-1, mithin zu trächten? daß selbe zu Ablehnung des
Schadens fkontribuiren, fahls aber Sie sich keineswegs dazu
verstehen wolten, solle er an die löblihen Orte berichten.“
Im Jahr 1732 kamen „die Höffe Altstätten , Eichberg,
Marbäch , Balgach und Bernegg“ auf Anhalten des Land-
vogteiamtes den Krieserern mit Holz, Stein und Mannschaft
im Wuhren zu Hühe. 1751 wiederholte die Tagsatzung zu
Handen der gleichen hinterliegenden Höfe den Beschluß von
2728 zu Gunsten der Krieserer. „Auf ihr (der leßtern) An-
süchen, nach genommenem Augenschein des Schadens von
Seite des Landvogts, erging dann von diesem das bo<-
vbrigfeitliche freundternstliche Gesinnen an benachbarte Statt
und Burgerschafft Altstetten und denen "Höffen Eichberg,