Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

As 
Nach Einsicht des von den hohen eidgenössischen Näthen 
unterm 7? 5. August d. 3. gefaßten Beschlusses scheinen die 
eventuell bewilligten 40--45,000 Franken nicht bestimmt , als 
eine Vergütung für erlittenen Schaden an Früchten , Wuhren 
und Dämmen in Folge der Rheineinbrüche im Monat Juni und 
Juli angesehen werden zu sollen, wenn schon die traurigen Be- 
richte dieser Begebenheiten diese Shlußnahme befördert haben 
mögen, sondern sie stellen vielmehr eine erste Abschlägszahlung 
für den Fall vor, daß eine regelmäßige energische Nheinkorrek- 
tion zu Stande kommt, wodurch für die Zukunft ähnlichen Un- 
glüFsfällen vorgebeugt werde 3 denn es behalten sich die eidge- 
nössischen Räthe vor, sich diese Summe vom Kanton St, Gal- 
len wieder zurück bezahlen zu lassen, falls der'Hauptents<heid 
in. dieser Angelegenheit ="nämlich die eidgenössische Unter- 
stüßung in Ausführung des ganzen Korrektionsünternehmens = 
in den Räthen ablehnend ausfallen" föltte: 
Ist diese Auslegung, wie ich kaum zweifle, richtig, so fragt 
es. fich allererst, ob der Kanton in Zuhandnahme dieser Summe 
überhaupt eintreten kann, durch welche er sich zum Voraus zu 
großen Verbindlichkeiten verpflichtet. 
Kann aber angenommen werden , daß die bewilligten 
50,000. Franfen nicht wieder zurü> bezahlt werden müssen, 
sondern für die Rheinunternehmung im Allgemeinen verwendet 
werden können, s9 dürften in diese Summe, welche durc< die 
Mitleistungen der Gemeinden no< wenigstens verdreifacht wür- 
den, etwa fünf Baustellen zu gleichen Beträgen sich theilen. 
Eine unterste Baustelle, nämlich A u- Monstein , nach dem 
Grundsatz der Korrektion yon unten herauf, und als'erste ernst- 
li<e Einleitung zu einem“ durchgreifenden Auslaß* und Ent- 
sumpfungsplan.
	        

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