Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

ten häufig theilweise-auf dem l6Fern Wuhrbaw 'von'ältein-Holz 
äufgese“:, durch welches das Wasser“ Durc<hpaß “und -Spiel- 
reim hät z' sie" sind deßhalb häufig unterhöhlt und unterfresset, 
oder liegen"auf Kies. Wo ferner diese Dämme so nahe am 
Wuhbr liegen , verursachen fie Anhäufung des Wassers im ver? 
engten Normalprofil und bilden vereint mit dem Wuhr eine 
hohe Wand, welche eine Vertiefung am Wuhr erzeugt, wo- 
durch dieses desto schneller zum Einsturz kommt, “Man wird 
überall am Rhein da'die größten Tiefen / nicht uin" der Mitte 
des Bettes, sondern am Ufer finden , wo die Dämme nahe 
und hoch am Ufer liegen. 
Es i8 daher eine unerläßliche- Bedingniß einer bessern Fluß- 
forreftion / daß alle Dämme von den Ufern und Wuhren zu- 
vügesegt werden /und' zwar wenigstens auf 150 bis 200 Fuß 
Entfernun&. An mänchen Stellen , je nachdem der Boden bes 
s<haffen ist „ob sandig oder kiesig, von Letten vder Torf; wird 
diese Eütfernung no<" viel größer festgesest: werden: müssen. 
Bei Cerichtung neuer Dämme versteht es sich dann von selbst; 
daß sie nivellirt , gerade angelegt, mit genugsamer Böschung 
versehen ,. vom Tratten bewahrt gut berast und so breit an- 
gelegt werden, daß man auf denselben mit-Baumaterial fah- 
ven fann. 
Die unmittelbare Folge einer andern Stellung der'Dämme 
istyeine Kollision mit dem Gemeindegut und“ mit Privatboden: 
Von Beiden muß in Folge der Zurücksezung. der Dämme ein 
guter Theil der bisherigen, freilich'armseligen , Kultur entzo- 
zen und zum Jnundationsgebiet geschlagen, :d. h: für“Wuhr- 
holzpflanzungen in großem Maßstab bestimmt"werden3 "vom 
Gemeindsboden versteht sich wohl von selbst , daß er ohneIvei- 
tere Umstände abgetreten! werde , der Privatboden: müßte nach
	        

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