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unerläßlich außer Zweifel. gestellt. *) "Ebenso halten wir es
für zwe>mäßig; "ja für nothwendig , “daß, nachdem der
*) Ein jüngst in Masse vertheiltes Pamphlet, betitelt? „Aufruf
an das Gr. Wwallische' Volt“ , enthält =< wir nehmen an ohne Schuld
der Unierschreiber < unter'andern'Entftellungen und Verschweigun-
gen des wabren. Sachverhalts f-lzende Stelle: . „Zu-ihrem (der Hin-
„terliegenden) Schutze wurde abr eine Uebereinkunft errichtet, worin
„wörtlich stet: „„es haben fic »ie (Gemeinden aus Freundna<-
„„barlichke«t und freiwt11.g, ohne alles Präjudiz für
„„die Zukunft, zu folgenden Leiftungen entschlossen." Und:
„ves verfteht f:<4 von selbft, daß die in der heute abgeschlofse-
„„nen Vebereinfunft von ven betreffenden Ortsgemeinden' versproche-
„„nen Leiftungen von-Seite des Staates ohne alles Präjudiz
„„für bestehende Rechtsverhältnisse entgegen genommen werden.““
„Unterzeichnet: „zHüungerbühler "Regierungsrathz“" „das ift
„bein ar*-“ 1.5 ni IN o vember 18531"im
„Rathsna1ls 6 4ärten u 261 Temme aus gemachte Säche,
„daßdie interliegenden Gemeinden von jeher zur. Bei»
„hilfe an die'Ryein-“"meinden pflichtig gewesen seien.“
Wer diese in de“ Balgacher Konferenz vom 10. März 1851 , in
welcher es fich um die von Oberried reklamirte Beihülfe der hinter-
liegenden Rheingemeinden. zu“ Erfiellung des, das ganze mittlere
Rheinthal bis zum Monstein schüßenden Brühl wuhrs handelte ,
von Regierungsrath Hungerbühler als Abgeordneten des Kleineu
Rathes, gegenüber wiederholten Proteftationen aller 'Hinterliegenden,
erwähnter Yebereinkunft-beigefügte Salvationsklausel im Zusammen-
hange mitdem ganzen Akt liest ; der wird-fich überzeugen daß die-
selbejust das Gegentheil:von Hem besagt, was das Pamphlet her-
ausdeutet. Nachdem nämlich die Abgeordneten der. hinterliegenden
Gemeinden ihrerseits erklärt, Letztere leiften die Beihülfe nur „frei-
willig und aus Freundnachbarlichkeit“, wollten und mußten die
beiden Regierüngsabgeodrdneten, Regierungsrath Hungerbühler
und Bauinspektor Hartmann,“ welcher der Konferenz 'ebenfälls
beiwohnte , Namens des Staates die , das Reservat der Konkurrenz-