Regime. des. Bodensees , sowie Aufnahme der Lokalitäten aim
untern Cade des Sees vorangehen , welche uns. fehlen, da-
her wir nicht in der Lage sind , hierüber eine bestimmte An-
gabe zu machen. Wir glauben uns 4edo<h dahin. aussprechen
zu können, daß der Gewinn für die Refktififation des Rheins
jedenfa" »-nicht. j19-erheblich. sein würde ; .daß es gerathen
wäre, die Lösung der höchst dringenden Frage über“ die Ver-
legung. der Rheinmündung in irgend einer Weise von dem-
selben-abhängig zu machen, zumal da es bekannt ist, welchen
Schwierigkeiten die Vereinbarung mehrerer Stäaten oder be-
theiligten Privaten über eine, wenn auch allgemein.als wün»
schenswerth und. wohlthätig erfannte Mäßregel unterliegt. Re
"heimeumesten- Bestrebungen für feine dur<ä reifende
R * „"%. „dns = ub mere St war schen
Reg«6€ rung. vom 22, Julacgarndy 7 Seytember. 41853.
Hex Saxtmann' /&“owarrotigngplan und Experten-
bericht. Die Vor'a209en des Kleinen an den Großen
Rath über das Korrektionswerk. Has Geseß über
die Ryernkorrektion nebst dem Subsidien-Besc<hluß
vom 1.. November 1853. Der Art. 2 und 9. Recht-
fertigung derselben gegen die jüngsten Angriffe
Derjenigen, welche das Veto gegen das Geseh ew
greifen.
War die St. Gallische Kantonsregierung in Folge Der
Berichte ihres Wasserbauinspektorats und der Erperten-Güt-
ac<ten dy Herren Pestalozzi*?), Lanicca, Egzel und
Sauerbe(ik**) bereits der Ueberzeugung geworden , daß
*) Man sehe Seite 123--151 der Nheinäkten - Sammlüng«
1 FE. dnnn
fn Man'sehe' Seite "169-4765 derf. 1x. Heft, 1853;
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