Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

Regime. des. Bodensees , sowie Aufnahme der Lokalitäten aim 
untern Cade des Sees vorangehen , welche uns. fehlen, da- 
her wir nicht in der Lage sind , hierüber eine bestimmte An- 
gabe zu machen. Wir glauben uns 4edo<h dahin. aussprechen 
zu können, daß der Gewinn für die Refktififation des Rheins 
jedenfa" »-nicht. j19-erheblich. sein würde ; .daß es gerathen 
wäre, die Lösung der höchst dringenden Frage über“ die Ver- 
legung. der Rheinmündung in irgend einer Weise von dem- 
selben-abhängig zu machen, zumal da es bekannt ist, welchen 
Schwierigkeiten die Vereinbarung mehrerer Stäaten oder be- 
theiligten Privaten über eine, wenn auch allgemein.als wün» 
schenswerth und. wohlthätig erfannte Mäßregel unterliegt. Re 
"heimeumesten- Bestrebungen für feine dur<ä reifende 
R * „"%. „dns = ub mere St war schen 
Reg«6€ rung. vom 22, Julacgarndy 7 Seytember. 41853. 
Hex Saxtmann' /&“owarrotigngplan und Experten- 
bericht. Die Vor'a209en des Kleinen an den Großen 
Rath über das Korrektionswerk. Has Geseß über 
die Ryernkorrektion nebst dem Subsidien-Besc<hluß 
vom 1.. November 1853. Der Art. 2 und 9. Recht- 
fertigung derselben gegen die jüngsten Angriffe 
Derjenigen, welche das Veto gegen das Geseh ew 
greifen. 
War die St. Gallische Kantonsregierung in Folge Der 
Berichte ihres Wasserbauinspektorats und der Erperten-Güt- 
ac<ten dy Herren Pestalozzi*?), Lanicca, Egzel und 
Sauerbe(ik**) bereits der Ueberzeugung geworden , daß 
*) Man sehe Seite 123--151 der Nheinäkten - Sammlüng« 
1 FE. dnnn 
fn Man'sehe' Seite "169-4765 derf. 1x. Heft, 1853; 
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