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„bestehe“ darin, ob die Sächläge so beschaffen sei , daß'die
„Eidgenosseyschäft'sich -veranlaßt sehen könne, den'erwähn-
ten Ot ey Ründesverfassung in Anwendung zucbrin-
„gen. Auch diese Frage bejahte die Kommission einstimmig.“
Die, Kommission des «Ständeraths ,- dem die Priorität
der Behandlüngzin :/Sachen zufiel ,' bereiste im- Oftober
daI die St. Gallische. Rheingegend', besichtigte die Rhein*
wuhrenvon TZerelien. bei Ragaz bis»zur' Ausmündung des
Fluüsses-in dem DO densee);: um der Lehörde ein gründliches,
auf eigene Anschauung gestüßtes Gutachten: abgeben : zu
können. *)
Die Verhältnisse des Rheins in ver Thalebene vet
Sargans "as Uthe" der Hydro*o<hnirer L'T:
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den E93... qund' dre, Reaulirunn 98es Bodensees;
Exper*-r<»- zurthemunz ver diesfalus vorltegen-
den Rektifikations- und Regulirungsprojekte-
Da, abgesehen. von den dem Kanton-St. Gallen allein!
nicht zuzumuthenden großen Kosten der Rheinkorrektion, vor-
zugsweise' die Verhältnisse des Rheins in. der Thalebene bei
Sargans,--=< und die-Wichtigkeit der Unterhandlungen mit
den benachbarten Uferstaaten/ zumal mit Oesterreich:, für
die-Ausleitung des Rheins: gegen Fußach, und die Reguli-
*J Diese Kommission besteht aus den Herren Staatsraths-Präfi-
dent Fornerod von Waadt, Regierungsrath Dr. Rüttimann
vom Zürich , Landammann S'<w.a 3 von' Aargau , Regierungsrath
Aepli von St. Gallen und Professor Merian von Basel.