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worden. " Das untere Rheinthal: vervänkte dem in den: leg-
ten zwei Jahren durc< die Konkurrenz der hinterliegenden
Gemeinden und dur" beträchtliche "Staatsbeiträge erbauten
festen“ Brrühlw uhr" sene Nettung bis hinab? nach“ dem
Monstein:
In“ Folge dieser schre>lichen''Verheerungen “erneuerten
die Rheingemeinden ihre'Petition" an die eben“versammelten
eidgenössischen Räthe, Diese sezten Kommissionen zur Vor-
berathung der Angelegenheit nieder ;“ und" beschlössen“a im
5. An gust, der Regzierung'des Kantons Tt." Gallen einst-
weilen und'"vorbehaltlich“späterer definitiver Shlüßnähmen,
für die“ WiederherFellung der zerstörten Wuhre im Sinüe
einer funstgerehten Stromregulirung 40--50,000'Fr. ver-
abfolgen zu lässen.
Die Kommission ves Nationalrathserflärte durch ihren
Berichterstatter im 'Schooße 'der'O hörde : ", „Sie: habe sich
„zuerst die Fraoe ponäegenwärtigt, ob sich diese "Sache zum
(Einschreiten "959" Bundeswegen eigne, und sie habe nicht
Jangestanden , 5ie,2 Frage" einstimmig init Ja" zu beant
„Worten. "Das Gesuch'gehe nämlichmicht' dahin; 'daß an den
„an L-bensmitteln und an urbarem Lände erlittenen Schaden
„eine Unterstüßung"g?geben' werde; 'dieses'Verhältniß bleibe
„vollständig unberührt, und es weyde lediglich nur eiw Bei-
„was m. 5: acht an'die Herstellung der Wuhre, weil diese
zals'eim 2heitjener Korrektion zu betrachten sei, auf welche
„fich 1 8er8) boreits dom Oundesrathe überwiesene Peti-
„tion beziehe. Bon diesem Standpunkte ausgehend trage
„das vorliegende Eeschäft durchäus' den "Charakter, welchen
„der Vrt. 21 der Bundesverfassung voraussege, ind em
„„“8. sich um eine größere, die ganze Eidgenos-
„senschaft betreffende Unternehmung handle,
/-Die zweite Frage , welche die Kommission sich vorgelegt,