Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

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im Weitern beschloß, zu Erzielung des letztern Zwees. mit 
den andern benachbarten Uferstaaten- in's Vernehmen zu 
treten. 
Jer Bundesrath. beauftragte 1849 mit: diesen Unter- 
handlungen die Negierung "es-Kantons St; Gallen::-Leider 
traten nun. äber die politischen Wirren im benachbarten 
Deutschland, namentlich aber die organischen und personel- 
len. Veränderungen in den hohen und höchsten Behörden des 
benachbarten Kaiserstaates einem gedeihlichen Fortgang der 
wieder angefnüvften Verhandlungen hemmend entgegen. 
Es zeigte sich dieses fortan in der'-ganzen Behandlung“der 
Rheinfra2*. Fie nächste: bedauerliche Folge davon war; 
daß 'das Kreispräsidium. zu Bregenz: im Auftrag» des k. -k. 
Ministeriums. für Handel „„Gewerbe und öffentliche: Bauten 
der St. Gallischen Regierung mit Note vom 28. Juni 1850 
den Rücktritt von dem Unternehmen einer Fällung des Was- 
sexspiegels. vom T 5densee, namentlich wegen Besorgnissen 
für den Bregenzer Hafen, anzeigte, und die Ergreifung: der 
Initiative zu Einleitung der Verhandlungen mit den Ufer- 
staaten, ja jede andere Theilnahme an denselben ablehnte. 
St. Gallischer Seits gemachte schriftliche und mündliche Vor- 
stellungen, weit entfernt, beiden österreichischen! Behörden 
die hierorts gewünschte. SinneSänderung hervorzubringen, 
hatten vielmehr die 1. k. Note vom 9. August 1854 zur 
Folge , in welcher nicht“allein diejenige vom 8. Juni. des 
Vorjahres *-Jätigt-fondern des Fernern mitgetheilt-wurde, 
„daß. das €. *. Ministerium sich bestimmt gefunden; in: die 
projeftinte- Ableitung des Rheins dur<das«Nie- 
derried “Auslaß-Projekt) vermittelst eines neu anzulegen- 
den Durchstiches in den'Bodensee,; eben so wenig, als in die 
Tieferlegung. des. Bodensees einzugehen. Es: habe daher 
dieser Anordnung gemäß einstweilen von der nähern Ver-
	        

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