Opfer der Wiederherstellung sind enorm, und die Bitte um nachhaltige
Unterstüßung um so begründeter, als dieselbe durch die Wuhrlasten un-
unterbrochen schwer gedrückt war.
6) Nothenbrunnen. Die kleine (Gemeinde ist nicht im Stande,
in Verbindung mit Lomils die zexstörten Wuhren, welche einen Schaden
von Fr. 13,500 zugefügt haben, herzustellen und sich vor künftiger Ge-
fahr zu schüßen, zudem hat sie an Straßen und Brücken, sowie an zer-
störtem und entwerthetem Grundbesitz einen Verlust von Fr. 30,700 ;
Hülfe ist daher dringend.
7) Sils ist ebenfalls als eine derjenigen Gemeinden hervorzu-
heben, welche namentlich an den Wuhrungen schwer gelitten hat, und
öfonomijch j<wach, ohne erhebliche Unterstüzung kaum im Stande wäre,
sich wieder erheben zu können.
3) Fels3bero, Ohnehin. heruntergekommen und in dürftigen Ver-
hältnissen , befindet e8 sich in ähnlicher Lage wie Rothenbrunnen, zumal
namentliy auch für die beschädigte neue Rheinbrü>e ein Kostenbetrag
von Fr. 4000 ohne Verzug verwendet werden muß.
9) Schleuis8 ist eine ganz arme Gemeinde, fortwährend von
Nüfen bodroyt, hatte 1834 einen Schaden von fl. 60,000, Die an-
gefangene Verbauung der Rüfe hat fich bewährt, die Fortsezung erscheint
dringend geboten, für welchen Zwe> daher namentlich die Hülfsgelder
bestimmt werden möchten.
10) Seewie?. Martin Blasig (dürftig) und mit ihm Joh. Ca-
negg haben wesentlich an Gebäuden gelitten, der Schaden beläuft sich
auf Fr. 3755. In fait gleicher bedrängter Lage befinden sich J. Docus
Caflisch (Schaden Fr. 2500) und Lorenz Caspescher (Schaden Fr. 1635).
Die nöthigen Schußarbeiten gegen den Glenner stehen mit Jlanz
in Beziehung, und sind um so mehr Gegenstand dringender Hülfe, als
auf dem linken Ufer keine wuhrpflichtige Korporation besteht, die ein-
zelnen Privaten aber es nicht vermögen, gegen die reißende Fluth sich
zu erwehren.
11) Jlanz. Vom Glennex und Rhein in gleichem Maße bedroht,
hat auf 1 fortgerissenen Wuhren noch eine Schuldenlast von Fr. 44,000,
An bew-1 Flüssen sind rationelle Wuhrbauten unaus8weichlich, da Jlanz
und die Besikungen des gegenüberliegenden Seewies offen der Gefahr
größerer Zerstörungen preiSgegeben sind. Bei einem Schaden an Wuh-
ren von Fr. 62,200 kann dem Hülferuf um eidgenössische Unterstüßung
für diese armen Wasserbeschädigten und die enormen Wasserbauten die
Beisteuerung nicht versagt werden.
12) Safien hat von 89 Beschädigten 28 ohne Vermögen, das
LiebeSwerk möchte daher namentlich diese in8 Auge fassen.
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