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b. "Spezielle Bemerkungen.
1) Der Ort Haldenstein brannte 1825 gänzlich nieder, und
hat wiederholt, namentlich im Jahr 1834 durc<h Rheinüberschwemmungen
schwer gelitten. Die Mehrzahl der Einwohnerschaft ist durch die lette
Verheerung ihrer Existenz beraubt, und die Gemeinde ohnmächtig, ohne
nachhaltige Hülfe die nöthigen Wässerbauten gegen das Austreten des
Rheins zu treffen.
2% Models. Ein Alban Pieder,. ohnehin schon dürftig und
mit zahlreicher Familie, hat durch eine Rüfe sein Wohnhaus jammt
Mühle und Grundbesitz im Werthe von Fr. 3315 gänzlich verloren.
3) Somvix. Vorab die Ortschaft Surrhein wurde namhaft heim-
gesucht. Indem der Rhein die schönsten Liegenschaften fortgerissen, hat
er das alte Bett verlassen und die Strömung die Nichtung um ca.
600 Fuß näher an Surrhein genommen. Die Ortschaft ist in großer
Gefahr, "bei der ersten größern Ueberfluthung fortgerissen zu werden.
Sofortige nachhaltige Wuhrbauten sind deßhalb ernstlich geboten. Die
Vorstehdrschaft, in Uebereinstimmung mit der Bevölkerung, stellt daher
den dringenden Wunsch, es möchte von Seite der Eidgenossenschaft mit
der Verabreichung von Hülfsgeldern zugleich die Jnitiative bezüglich der
neuen Nichtung des Rheinbettes und der daherigen Wasserbauten ge-
troffen werden.
4) Truns8-Ringgenberg. Von 95 Geschädigten sind 28 ohne
Vermögen. Die Gemeinde erscheint mit einem Schaden von Fr. 20,055
an Dämmen, Wuhren, Brücken und Vorräthen. Ohnehin mit Wuh-
rungen sehr belästigt, wird namentlich Hülfe für diesen Zwe&> nach-
gesucht.
Im Besondern aber ist die traurige Lage der Ortschaft Ringgen-
berg ins Auge zu fassen. Die mächtige Rüfe aus der Ringgenberger
Schlucht hat neben der Zerstörung eines großen Theiles des Grund-
besizes 22 Wohnhäuser so gefährdet, daß die TranSlokation
derselben von der Cinwohnerschaft einstimmig boschlossen wurde, Da
nach dem technischen Gutachten eine Verbauung der Nüfe kaum möglich
ist, so wird jene Schlußnahme in Ausführung kommen müssen. Die
Kosten der Translokation auf das i-nseitige linke Rhein-
ufer sind auf Fr. 44,000 veranschlagt, und es muß daher diese
Summe, eventuell d. h. für den Fall, als die Translokation bewerk-
stelligt würde zu der Schaßungssumme von Fr. 90,765 noch in Aussicht
genommen werden.
In der Kostenberechnung von Fr. 44,000 ist dex Bau resp. die
Versetzung der Kirche nicht inbegriffen.
5% Waltenspurg. Die Gemeinde erscheint mit einem Scaden
von Fr. 34,200 an Wuhren, Dämmen, Brücken und Straßen. Die