Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

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b. "Spezielle Bemerkungen. 
1) Der Ort Haldenstein brannte 1825 gänzlich nieder, und 
hat wiederholt, namentlich im Jahr 1834 durc<h Rheinüberschwemmungen 
schwer gelitten. Die Mehrzahl der Einwohnerschaft ist durch die lette 
Verheerung ihrer Existenz beraubt, und die Gemeinde ohnmächtig, ohne 
nachhaltige Hülfe die nöthigen Wässerbauten gegen das Austreten des 
Rheins zu treffen. 
2% Models. Ein Alban Pieder,. ohnehin schon dürftig und 
mit zahlreicher Familie, hat durch eine Rüfe sein Wohnhaus jammt 
Mühle und Grundbesitz im Werthe von Fr. 3315 gänzlich verloren. 
3) Somvix. Vorab die Ortschaft Surrhein wurde namhaft heim- 
gesucht. Indem der Rhein die schönsten Liegenschaften fortgerissen, hat 
er das alte Bett verlassen und die Strömung die Nichtung um ca. 
600 Fuß näher an Surrhein genommen. Die Ortschaft ist in großer 
Gefahr, "bei der ersten größern Ueberfluthung fortgerissen zu werden. 
Sofortige nachhaltige Wuhrbauten sind deßhalb ernstlich geboten. Die 
Vorstehdrschaft, in Uebereinstimmung mit der Bevölkerung, stellt daher 
den dringenden Wunsch, es möchte von Seite der Eidgenossenschaft mit 
der Verabreichung von Hülfsgeldern zugleich die Jnitiative bezüglich der 
neuen Nichtung des Rheinbettes und der daherigen Wasserbauten ge- 
troffen werden. 
4) Truns8-Ringgenberg. Von 95 Geschädigten sind 28 ohne 
Vermögen. Die Gemeinde erscheint mit einem Schaden von Fr. 20,055 
an Dämmen, Wuhren, Brücken und Vorräthen. Ohnehin mit Wuh- 
rungen sehr belästigt, wird namentlich Hülfe für diesen Zwe&> nach- 
gesucht. 
Im Besondern aber ist die traurige Lage der Ortschaft Ringgen- 
berg ins Auge zu fassen. Die mächtige Rüfe aus der Ringgenberger 
Schlucht hat neben der Zerstörung eines großen Theiles des Grund- 
besizes 22 Wohnhäuser so gefährdet, daß die TranSlokation 
derselben von der Cinwohnerschaft einstimmig boschlossen wurde, Da 
nach dem technischen Gutachten eine Verbauung der Nüfe kaum möglich 
ist, so wird jene Schlußnahme in Ausführung kommen müssen. Die 
Kosten der Translokation auf das i-nseitige linke Rhein- 
ufer sind auf Fr. 44,000 veranschlagt, und es muß daher diese 
Summe, eventuell d. h. für den Fall, als die Translokation bewerk- 
stelligt würde zu der Schaßungssumme von Fr. 90,765 noch in Aussicht 
genommen werden. 
In der Kostenberechnung von Fr. 44,000 ist dex Bau resp. die 
Versetzung der Kirche nicht inbegriffen. 
5% Waltenspurg. Die Gemeinde erscheint mit einem Scaden 
von Fr. 34,200 an Wuhren, Dämmen, Brücken und Straßen. Die
	        

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