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verunmöglichte, wurde der Lokalbesichtigung stattgegeben, um auf Grund-
lage eigener Ueberzeugung den Umfang und das Maß der Schädigungen
im Sinne der bundesSräthlichen Instruktion vom 6. Okt. zu ermitteln.
Als dann der bedeutende Schneefall vom 9. Nov. den Augenschein nur
noch theilweiye gestattete, beschränkte die Kommission laut der inzwischen
erhaltenen Wegleitung des Tit. eidgenössischen Departements des Jn-
nern, den Augenschein auf diejenigen Stellen, wo derselbe z. B. bei
den ausgetretenen Rüfen noc<h ausführbar und von Bedeutung war.
Dagegen fanden wir uns genöthiget, mit Beziehung auf einige geschä-
digte Hochthäler (Engadin und Münster) die Einschäzung an der Hand
der oben bezeichneten Erhebungen der Gemeindevorstände und auf Grund-
lage der laufenden Werthpreise der Vermögen3- und Güterverzeichnisse
in einläßlicher Verhandlung vorzunehmen.
Durchgehend8 und mit nur wenigen Au8snahmen hatte sich ergeben,
daß die Vorarbeiten der Vorstehershaften sich in den Schranken mäßiger
Ansätze gehalten hatten, weßhalb die Kommission unbedenklich die Ueber-
zeugung aussprechen darf, daß die hierauf exfolgten Separat- und Ge-
jammteinschäßungen das Minimum des erlittenen Schadens
enthalten.
Veber die voraussichtlich namhaften Beschädigungen in den
Hochalpen durch Erdrutsche konnten die Vorstände der Gemeinden
gar keine Data an die Hand geben, weil es wegen des Schneefalls
unmöglich geworden war, an Ort und Stelle über dieselben irgendwie
Erhebungen zu machen, und der Sommer des folgenden Jahres erst die
daherigen Zerstörungen zu Tage fördern wird. Die Betreffenden sind
indeß zumeist Gemeinden oder reichere Alpenbesiker (Korporationen).
Die Tabelle über den dem Kanton Graubünden zugefüg-
ten Schaden an Wuhren und Dämmen, Straßen und Brüden, ist
nach den Berechnungen der dortigen Ingenieurs ausgefertigt worden,
welche ebenfalls auf bescheidenen Ansätzen beruhen.
De Haupt“ hädigungen bestehen zum größern Theile
in zerstörten Wuhrunzen, Dämmen und Brüden , welche
sowohl der Kanton als die Gemeinden, zu einem geringern Theile die
Privaten betroffen haben, sodann in zerstörtem Grund und Boden und
an Gebäulichkeiten. Die Hochwasser des Vorderrheins, der Nolle, der
Albula, des Glenner, Valser-Rheins, des Mittelrheins, der Poschiavino,
des Jnn, des Rombache8, der Rabiusa , der Julia, und des Ober-
halbsteiner-Rheins, der Robiasa u. s. f. waren vom 26. September bis
6. Oktober in Folge andauernder mächtiger Regen und der vom Föhn
bewirkten Schneeschmelze mit einer Wucht aus ihren Betten getreten,
daß sie mit unwiderstehlicher Gewalt das. Werk einer grauenhaften Zer-
störung angerichtet haben. Geringer ist der Schaden an über-
s<wemmtem Land, dagegen erhebli<ß die Uebers<hüttung