Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

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verunmöglichte, wurde der Lokalbesichtigung stattgegeben, um auf Grund- 
lage eigener Ueberzeugung den Umfang und das Maß der Schädigungen 
im Sinne der bundesSräthlichen Instruktion vom 6. Okt. zu ermitteln. 
Als dann der bedeutende Schneefall vom 9. Nov. den Augenschein nur 
noch theilweiye gestattete, beschränkte die Kommission laut der inzwischen 
erhaltenen Wegleitung des Tit. eidgenössischen Departements des Jn- 
nern, den Augenschein auf diejenigen Stellen, wo derselbe z. B. bei 
den ausgetretenen Rüfen noc<h ausführbar und von Bedeutung war. 
Dagegen fanden wir uns genöthiget, mit Beziehung auf einige geschä- 
digte Hochthäler (Engadin und Münster) die Einschäzung an der Hand 
der oben bezeichneten Erhebungen der Gemeindevorstände und auf Grund- 
lage der laufenden Werthpreise der Vermögen3- und Güterverzeichnisse 
in einläßlicher Verhandlung vorzunehmen. 
Durchgehend8 und mit nur wenigen Au8snahmen hatte sich ergeben, 
daß die Vorarbeiten der Vorstehershaften sich in den Schranken mäßiger 
Ansätze gehalten hatten, weßhalb die Kommission unbedenklich die Ueber- 
zeugung aussprechen darf, daß die hierauf exfolgten Separat- und Ge- 
jammteinschäßungen das Minimum des erlittenen Schadens 
enthalten. 
Veber die voraussichtlich namhaften Beschädigungen in den 
Hochalpen durch Erdrutsche konnten die Vorstände der Gemeinden 
gar keine Data an die Hand geben, weil es wegen des Schneefalls 
unmöglich geworden war, an Ort und Stelle über dieselben irgendwie 
Erhebungen zu machen, und der Sommer des folgenden Jahres erst die 
daherigen Zerstörungen zu Tage fördern wird. Die Betreffenden sind 
indeß zumeist Gemeinden oder reichere Alpenbesiker (Korporationen). 
Die Tabelle über den dem Kanton Graubünden zugefüg- 
ten Schaden an Wuhren und Dämmen, Straßen und Brüden, ist 
nach den Berechnungen der dortigen Ingenieurs ausgefertigt worden, 
welche ebenfalls auf bescheidenen Ansätzen beruhen. 
De Haupt“ hädigungen bestehen zum größern Theile 
in zerstörten Wuhrunzen, Dämmen und Brüden , welche 
sowohl der Kanton als die Gemeinden, zu einem geringern Theile die 
Privaten betroffen haben, sodann in zerstörtem Grund und Boden und 
an Gebäulichkeiten. Die Hochwasser des Vorderrheins, der Nolle, der 
Albula, des Glenner, Valser-Rheins, des Mittelrheins, der Poschiavino, 
des Jnn, des Rombache8, der Rabiusa , der Julia, und des Ober- 
halbsteiner-Rheins, der Robiasa u. s. f. waren vom 26. September bis 
6. Oktober in Folge andauernder mächtiger Regen und der vom Föhn 
bewirkten Schneeschmelze mit einer Wucht aus ihren Betten getreten, 
daß sie mit unwiderstehlicher Gewalt das. Werk einer grauenhaften Zer- 
störung angerichtet haben. Geringer ist der Schaden an über- 
s<wemmtem Land, dagegen erhebli<ß die Uebers<hüttung
	        

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