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bedeutende Schädigungen verursacht hat und die Anlage sammt Vor-
grund und Nebengebäuden beinahe vollständig zerstörte. Die Schädi-
gungen längs der Tamina und in St. Leonhard sind nicht von großer
Bedeutung.
3. BVilters.
Diese Gemeinde theilt sich in die Ort8gemeinden : Vilter8 und
Wangs. Der Flächeninhalt ist mit 2141/, Jucharten nicht zu hoc< an-
gegeben , und namentlich war der Ansaß für zerstörtes Grundeigenthum
allzu niedrig, während dagegen die Klassen : „entwerthet“ und „gez
schädigt“ in den Ansäßen wesentlich ermäßigt werden mußten. Blos
eirea 73 Jucharten sind hier beschädigtes Genossengut , während circa
1411/, Jucharten als Privatland aufgetragen sind. Die Tabellen von
Vilters sind am 21. eingegangen. --
4. Mels.
Von den 1931 Jucharten , welche im Gemeind8gebiete von Mels
durch die Wasserverheerungen betroffen worden sind, fällt nichts in die
Klasse „gänzlich zerstört“, wol aber eine Fläche von circa 70 Jucharten
in die Abtheilung „entwerthet“. Der Ansaß von Fr. 300 Schaden
per Juchart, ist für den, betroffenen Boden mit Rücksicht auf die allge-
meinen Bodenzinse nicht zu hoch gegriffen. Es tritt also hier eine Er-
höhung der Boden-Schazung ein , im Betrage von circa 13,000 Fr.
5. Sargans.
Hat ein großes betheiliate8 Gebiet , wovon indessen mehr als die
Hälfte als minder beschädigt zu taxiren ist, größtenthe1l8 WieSland mit
leichter , oft auch stärferer Verschlammung. Die Gemeindsbehörde hat
aber das ganze Flächenmaaß von 698 Jucharten in die Kategorie „ent-
werthet“ gesezt. Es mußte darum hier , wie in Vilters, eine bedeu-
tende Ermäßigung der Schagung eintreten, wenn schon eine Fläche von
5 Jucharten als zerstört mit Fr. 1000 per Juchart eingetragen ist.
Eine beinahe gleich große Herabsezung der Berechnung für „Wuhre
und Dämme“ mußte gleichfalls eintreten, weil eine Anzahl Arbeiten
nicht durch die Gemeinde, sondern durch das Rheinbauunternehmen aus-
zuführen sind , und weil einige Ansäße überhaupt zu hoch gegriffen
waren.