Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

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Leitung dor Arbeiten in erster Zeit beigezogen werden könnten. In 
ähnlicher 22eise ist die 4600 lange Fortsezung des Gscherkanals nach 
dem Plan des Herrn Oberst La Nicca nach und nach ausgeführt worden 
und hat die gewaltigen Hochwasser von 1246, 1851 und seither sieg- 
reich bestanden ; sie kostete von 1844 bis 1861 ca. Fr. 125,000, also 
durchschnittlich pro Jahr etwas über Fr. 7000, oder pro Lauffuß Fluß- 
fänge 22208: 
Tex Canton Uri hat eine Ehrenpflicht, die Reußcorrection, welche 
seiner "it zumeist aus eidg. Hülfsgeldern erstellt wurde, nicht zu Grunde 
gehen zu lassen, sondern kräftigst mit angemessenen Beschlüssen vorzu- 
gehen und eine rationelle Leitung der neuen Correctionsarbeiten direct 
an die Hand zu nehmen, damit nicht durch allerlei Verwicklungen unter 
den Betheiligten eine kostbare Zeit verloren gehe oder unvollkommene 
Arbeiten ausgeführt werden. 
Flußbauten im Canton Tessin. 
Veber die Flußcorrectionen de8 obern Theiles vom Canton Tessin 
fann iH, ohne Pläne, Profile und Wassermengen zu kennen, nuür all- 
gemeine Betrachtungen anstellen und bedaure, in dieser Beziehung der 
wissenschaftlichen Commission zuvorkommen zu müssen, hoffe aber, daß 
unfere Anschauungen zusammentreffen. 
In Bezug auf das künftige Correctionssystem des wilden Brenno 
im Canton Tessin, der ein gewaltiges Geschiebe 2>*er wälzt, wäre die 
Ueberlassung größerer bereits zerstörter Flächen, wo e8 ohne Gefährdung 
von Ortschaften geschehen kann, für Vertheilung seiner Hochwasser und 
Ablagerung seiner Geschiebe angemessen, welche Flächen kunstgerecht sicher 
gelegt und mit Erlen und Weiden bepflanzt werden könnten, so daß sie 
für die * Cultur nicht ganz verloren gehen. Diese Flußerweiterungen 
müßten durch regelmäßige, möglichst gerade oder mit sanften Krümmun- 
gen geführte Dämme mit 2füßiger Böschung flußwärts, rie mit Fluß- 
steine 4 von 1 Cubikfuß und mehr, wie sie am Brenno zahlreich sind, 
zu bepflastern wären, vom Culturland abgesperrt werden. Die dortigen 
Flußcorrectionen sollten nur auf die Stre>en in der Nähe der Ortschaf- 
ten und zum Schuße des Verkehrs sich beschränken, jo lange die Wild- 
bäche im Gebr, * nicht verbaut sind. Wird das große Brennogeschiebe 
nicht auf solche Art zurückgehalten, so müßten sich im Tessinthale unter- 
halb Pellagio und Bia8ca, wohin der Brenno ausmündet, wegen des 
weit schwächern Gefälles %28 Tessin, große Geschieb8anhäufungen und 
allmälige Versumpfung dieses schönen und breiten Thales ergeben. 
Bei den künftigen Flußcorrectionen am Tessin sowohl al8 am 
Brenno sotüte man die gewonnenen angeschlammten Flußstre>en nicht 
mehr fo frühzeitig der Cultur übergeben, wie dies an vielen Orten zum
	        

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