Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

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2) Die Wuhrungen sollten, wo es die Terrainverhältnisse gestatten, 
hauptsächlich in Uferversicherungen , d. h. Parallelwerken bestehen, 
deren Krone über den höchsten Wasserstand erhoben , deren Bö- 
sungen mindestens drei- bis vierfüßig und rauh gepflastert sind 
und deren Fuß in entsprechender Weise und tief genug versichert 
werden muß. (ES ist zu bemerken, daß solc<e Bauanlagen wohl- 
feiler werden dürften, als die biSherigen Werke, welche zu Folge 
ihrer steilen Böschungen fast ganz als Steinwuhrungen erbaut 
werden mußten. 
3) Das Querprofil des Flusses ist entsprechend seiner Seitenzuflüsse, 
der stattfindenden Geschiebbewegung und der Konstruktionswerse 
der Uferversicherungen zu wählen. Ein zu enges Profil ist zu 
vermeiden. 
Diese Andeutungen dürften vielleicht einen Anlaß bieten, die Frage 
zwemäßiger Uferschuzbauten einer weitern Untersuchung zu unterstellen. 
TIL. Der Rhein im Domleschg. 
Der Schaden an Uferschußbauten in Domlejchg von Rothenbrun- 
nen bis Thusis beträgt ca. Fr. 130,000, woran der Staat ungefähr 
mit der Hälfte participirt, Der Rhein ist hier bekanntlich nach. den 
Projekten des Hru. Oberst La-Nieca korrigirt, und Mind die daherigen 
gewonnenen Resultate in mancher Richtung bewunderung8würdig. Cin 
Beweis dafür, wie durch Erfahrung und Ausdauer dieses Mannes eine 
verwüstete Grienfläche von 1,5 Stunden Länge der lohnenden Kultur 
wieder gewonnen worden ist. Und doch konnte der Schaden an Wuh- 
rungen zu der obgenannten Ziffer ansteigen ! Hieran trägt hauptsächlich 
Schuld: Die Einwirkung der Nolla bei Thusis und deren große Ge- 
schieb8bewegung, welche das Bett des Rheins in kurzer Zeit fo stark 
erhöhte, daß eine Ueberfluthung und sodann ein Bruch der Dämme bei 
Thusis und Sils erfolgte. Cine Verbauung diese3 Wildbaches ist daher 
von vornherein durch diesen Vorgang angezeigt und müßte eine genaue 
Lokaluntersuchung feststellen, wie dieß zu geschehen hat. 
Indessen darf man auch hier einen Theil der stattgehabten Be- 
schädigungen auf Rechnung der Konstruktion der bestehenden Stein- 
wuhrungen jeßen, deren Böschungen vielerorts nicht einmal einfüßig 
sind. Auch hier wie im Bündner Oberland traten die gleichen dort 
erwähnten Erscheinungen zu Tag und ist daher anzunehmen, daß wenn 
die Wuhrungen mit möglichst flachen und gepflästerten Böschungen und 
gehörig geschüktem Fuß ausgeführt gewesen wären, die gedachten Be- 
Ichädigungen kaum in so umfassender Weise hätten eintreten können.
	        

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