Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

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flache Uferrasenböshungen, deren Fuß theils ganz unbeschüßt, theils mit 
größern Geröllsteinen bede>t war, vollständig unversehrt aus dem mäch- 
tigen Angriff der Gewässer hervorgegangen sind. Die Natur zeigt also 
auch hier" wieder die Art und Weise der Wirkung ihrer Kräfte und zu- 
gleich die Mittel denselben , wo es nöthig wird , wirksam entgegen zu 
treten. Während nämlich die einfüßigen starken Steinböschun- 
gen feinem ernsten und erheblichen Angriff des Wassers zu widerstehen 
vermochten und im der einen oder andern Weise zum Sturz gebracht 
wurden, widerstand schon die drei- bis vierfüßige Böschung, 
wenn sie beziehungs8weise ihre Erde durch einen Pflan- 
zenwuchs gede>t und der Fuß nur einigermaßen ge- 
s<übt war. 
Diese der Wirklichkeit entnommene Thatsache stimmt natürlich voll- 
kommen mit dem längst bekannten Erfahrung*jaß und der demselben 
abgeleiteten Theorie der flachen Uferde>ungs8bauten überein. 
Das Wasser findet bei wenig steilen Böschungen nur geringe An- 
griffspunkte und beim Steigen eine entsprechende seitliche Profilerweite- 
rung und fommt daher nicht in die Lage Hindernisse, welche sich seiner 
Richtung und seinem nothwendigen Quer- und Durchflußprofil gewalt- 
fam entgegenstellen, zu beseitigen. 
Die Flache Uferböschung wird dahervin den 
meist*?n “'ten unver'*hrt aus einem Hoc<hwaiier 
hero äaren: wenn MEFuß derselben'gegen in- 
tersy .yglungund dieFlächegegenAbspühlung hin- 
länglichgesichert ist. 
E38 fann feineSwegs Aufgabe dieses Berichts sein , einläßlich auf 
diese Art der Uferversicherungen einzutreten , da sie allerorts bekannt 
genug sind. 
Indessen kann in den gemachten Wahrnehmungen doch für die 
künftigen Wuhrungen des Vorder-Rhein eine Anregung für die Anwen- 
dung der flachen Böschungen liegen , welche wahrscheinlich in vielen 
Fällen auch für andere schweizerische Flüsse von starkem und mäßigem 
Gefäll von Grfolg sein dürfte. 
Das Gesagte läßt sich in folgende Punkte zusammenfassen : 
'1 Die Wuhrlinien sind nach einem grundsäklichen und einheitlichen 
die ganze bedrohte Flußlänge einschließenden Korrektionsplan fest- 
zustellen und die Werke in bestimmter Reihenfolge auszuführen, 
wobei natürlich die Wiederverlandung der verwüsteten Grundstücke 
gebührende Berücksichtigung finden muß.
	        

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