Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

186 
Der Augenschein hat nun dargethan, daß der hier dem Sinn nach 
mitgetheilte Wunsch seine volle Berechtigung hat, und erwächst hieraus 
zunächst für den Techniker, welcher die Shaßzungsfommission zu begleiten 
die Ehre hatte, die Pflicht, die bezüglichen Erhebungen kurz festzustellen. 
1. Rüfen und Wildbäche. 
Ueber die Rüfen des Vorder- und Mittelrheinthals sowie des Dom- 
leschg und deren Verbauung kann hier sachlich nicht eingetreten werden, 
da dieser Stoff zu weit führen würde. Indessen muß dennoch eine 
kurze Berichtigung Plaß greifen. Herr Professor Culmann führt in sei- 
ner Zusammenstellung der schweizeris<en Wildbäche von 1863, pag. 
101 und 102, eine Anzahl Rüfen des Oberlandes „al8 nicht ge- 
fährlich“ auf, während mehrere derselben zur Zeit der Katastrophe 
vom September und Oktober 1868 eine fast unglaubliche Gewalt und 
Mächtigkeit erzeigten. 
Hiezu gehört die Rüfe aus dem Zavragia-Tobel, welche einen Fels- 
bloc> von ca. 10,000 Kubikfuß mitten in das Dorf Ringgenberg wälzte, 
während der der Rüfe vorangehende Windsturm eine hölzerne Mühle 
auf ca. 35 Fuß bei Seite warf, und es nur einem glülichen Zufall 
zu verdanfen war, daß das Dorf nicht mit sämmtlichen lebenden Wesen 
vernichtet worden ist. Dieser Vorgang beweist, daß mit gutem Grund 
wohl kein Alpenba<ß „als ungefährlich" bezeichnet werden kann, 
weil bloß das Zusammenwirken verschiedener Ursachen nothwendig ist, 
um ihn zu einer äußerst verderblichen Rüfe umzugestalten. 
(Rüfe unterhalb Tron8 und Ringgenberg. ) 
Aehnlich wie mit der Gefährlichkeit und Ungefährlichkeit der Rüfen 
verhält es sich mit den Vorschlägen über die Art und Weise ihrer Ver- 
bauung. Auch hier bestehen theilweise sehr abweichende Ansichten von 
denjenigen, welche Hr. Professor Cullmann in seinem Werk anläßlich 
vorschlägt. In jedem einzelnen Fall kann offenbar nur eine genaue 
Lokalprüfung das zwetkentsprechende Mittel treffen, wenn dieselbe zu- 
gleich die langjährigen Erfahrungen der Anwohner gehörig zu Nußen 
zieht. 
Ich glaubte diese Bemerkungen voranschiken zu sollen, weil die 
von uns gemachten und zu Protokoll genommenen Beobachtungen und 
Erhebungen mehrfach und wesentlich von AuSgeinandersezungen im Be- 
richt des Hrn. Professor Culmann an den Bundesrath abweichen. 
II. Der Rhein von Reichenau bis Dissentis. 
Die Uferschußbauten des Vorder-Rhein und seiner 
Seitenzuflüsse im sogenanten Oberland hatten eine sehr
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.