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Die Uferschubbauten am Rhein im Kanton Graubünden.
Tjie Ueberschwemmungen vom September und Oktober 1868 haben
mit Rücksicht auf die Zerstörung der Uferschußbauten des Rhein bemer-
fen8werthe Erscheinungen zu Tage gefördert. Da die Eidgenossenschaft
wie die Kantone alljährlich sehr bedeutende Summen für Flußkorrektion3-
bauten verau8gaben, so darf angenommen werden, daß die über die
Zerstörung solcher Anlagen gemachten Wahrnehmungen in dieser oder
jener Richtung belehrend und Nußen bringend sein dürften. (E8 liegt
aber noch ein anderer Grund vor, die in genannter Richtung erhobenen
Thatsachen einer kompetenten Behörde vorzuführen. (E8 ist folgender :
Der Unterzeichnete hat mit der Sektion des Herrn Oberstl. Fenner
den Rhein von Sedrun bis Felsberg und von Reichenau bis Thusis
berei8t, alle zerstörten Uferparthien einläßlich untersucht, um die Berech-
nung des Schadens möglichst genau feststellen zu können. Bei dieser
Arbeit wurden jeweilen die Vorsteher der betreffenden Gemeinden bei-
gezogen und von denselben Aufschlüsse in jeder Richtung verlangt. Hie-
von Anlaß nehmend, erklärten mit bemerkenswerther Uebereinstimmung
fast alle Gemeinde-Abgeordneten, e8 möchten allfällige der Gegend zu-
fommende Unterstüßungen für Eindämmungen des Stromes und Ver-
bauung von Wildbächen (Rüfen) bestimmt und verwendet werden ; man
habe sich in den einmal bestehenden Schaden zu fügen, müsse aber zur
Zeit hauptsächlich dafür Sorge tragen, das noch Verbliebene nach Mög-
lichkeit sicher zu stellen. Wenn nun in diesem Sinne eine erhebliche
Unterstüßung sehr wünschenswerth erscheine, so sei eine andere und wei-
tere Art der Hülfeleistung ebenso nothwendig. Diese bestehe in
guten Räthen über die Art und Weise, wie in Zukunft
gewuhrt werden solle, da die bisherigen, seit langen Jahren aus-
geführten Uferschußzbauten sich nicht als zureichend bewährt haben.