Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

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Nach einer Katastrophe , welche, wie die lektstattgehabte, eine jo 
zahlreiche Bevölkerung in's Unglück gebracht hat, ist zu hoffen, daß man 
endlich dazu kommen werde, solche wichtige Projekte in'8 Werk zu seen. 
Beide Länder sind dabei interessirt ; beide haben das Bedürfniß , den 
Abfluß der ihnen Schaden bringenden Gewässer zu begünstigen, ihr an- 
stoßendes Gelände zu entsumpfen und sich gegen die Gefahren der ver- 
derbenbringenden Hochwasser möglichst zu schüßen. 
Wenn im Jahre 1868 die Dammbrüche auf dem linken Ufer des 
Rheins stattgefunden haben, so ist damit nicht gesagt, daß das Gleiche nicht 
ein anderes Mal auch auf dem rechten Ufer vorkommen könne. Die 
große Ebene zwischen dem Rhein und den Bergabhängen bei Hohenems, 
Dornbirn u. s. w. ist ganz in der gleichen eben so bedrohten Lage, 
wie das linke Ufer ; ein Dammbruch würde daselbst die gleichen Wir- 
kungen zur Folge haben. 
E38 kann sich gegenwärtig nicht darum handeln, aus allen obigen 
allgemeinen Bemerkungen die Nußanwendung zu ziehen. (Es wird dies 
den Gegenstand einer besondern Arbeit bilden. Den Beobachtungen, 
zu welchen das lezte Hochwasser Veranlassung gegeben hat, wird man 
bei der Fortsezung der Korrektionsarbeiten, welche bis jeht gemäß dem 
Bundesraths8beschlusse vom 24. Juli 1862 erstellt worden sind , Rech- 
nung zu tragen haben. 
Eines dürfen wir nicht übergehen, die Thatsache nämlich, daß nach 
einer solchen Katastrophe, welche in jäher Weife die ganze Ebene über= 
rascht hat, die zunächst betheiligte Bevölkerung, welche einen bedeuten- 
den Theil der Aus8gaben zu tragen hat, bezüglich Haltbarkeit der bis8- 
her ausgeführten Arbeiten durchaus nicht entmuthigt ist , sondern im 
Gegentheil schleunige Fortsekung derselben verlangt. 
(F3 werden die Arbeiten auch in sämmtlichen Gemeinden aufge 
nommen und die Baubehörde wird nicht ermangeln, diejenigen Ver- 
besserungen zur Anwendung zu bringen , welche als zwekdienlich sich 
herausgestellt haben. 
Lausanne, den 3. December 1868. 
VW. Fraisse, Ingenieur. 
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IGOG5/
	        

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