Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

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Die Gesammtergebnisse der Ermittelungen der Eidgenössischen 
Schäßzungs8-Commission sind folgende : 
Fünfzig Mens<en haben, zum Theil indem sie während 
des furchtbaren Naturereignisse3 das Leben Anderer zu retten bemüht 
waren, den Tod gefunden. Eine Anzahl derselben hat unbemittelte 
und arbeit8unfähige Verwandte hinterlassen , für welche in erster 
Linie gesorgt werden sollte. Auf Tessin kommen 41, auf St. Gallen 
9 Todte. 
Die Bewohner einer Anzahl von Dörfern haben solche Verluste 
an Land, Häusern und Früchten erlitten, daß sie sich ohne Hülfe nicht 
das Leben fristen können. 
Einige Dörfer müssen verseßt , andere mit Nothbauten unterstüßt 
werden, wenn fie nicht beim ersten anhaltenden Regen einer neuen 
Gefahr ausgeseßt bleiben sollen. 
Der Gesammtschaden beträgt Fr. 14,025,003 
Davon kommen auf den Schaden de8 Staates Fr. 1,046,399 
. . ie " der Gemeinden u. 
Corporationen „ 1 4,517.696 
“ th „der Privaten "4 8.392,232 
Von den Privaten trifft 9851 Arme ein Schaden von Fr. 2,972.576 
m " "„ 977. "Ürftige ein Schaden von „ 2,798,523 
+... ir " 2560 Wohlhabende ein Scha- 
den von „: 52.549,213 
Der Gesammtschaden beträgt an Dämmen, Wuhren, Straßen, Brücken 
Fr. 3,528,390 oder 25,3 % 
Der Gesammtschaden- beträgt an Land 
und Culturen . LIE TRES: 4 04.000 
Der Gesammtschaden beträgt an Gebäuden „ 14. 0:4" 3 
u. . .„.: = m Fährhabe 5 1,0500 52..:...0.5006 
Beachtenswerth ist der große Unterschied des Schadens an Früchten 
unter dn verschiedenen Kantonen. Während <<. Gallen 16,2 %/, 
Wallis 1: 7,1 9/5 des Gesammtschaden8 an Früchten erlitten, haben Uri 
nur 2,1 ?/0, Graubünden nur 1,2 9/0 und Tessin gar nur 0,6 */o an
	        

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