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Die Gesammtergebnisse der Ermittelungen der Eidgenössischen
Schäßzungs8-Commission sind folgende :
Fünfzig Mens<en haben, zum Theil indem sie während
des furchtbaren Naturereignisse3 das Leben Anderer zu retten bemüht
waren, den Tod gefunden. Eine Anzahl derselben hat unbemittelte
und arbeit8unfähige Verwandte hinterlassen , für welche in erster
Linie gesorgt werden sollte. Auf Tessin kommen 41, auf St. Gallen
9 Todte.
Die Bewohner einer Anzahl von Dörfern haben solche Verluste
an Land, Häusern und Früchten erlitten, daß sie sich ohne Hülfe nicht
das Leben fristen können.
Einige Dörfer müssen verseßt , andere mit Nothbauten unterstüßt
werden, wenn fie nicht beim ersten anhaltenden Regen einer neuen
Gefahr ausgeseßt bleiben sollen.
Der Gesammtschaden beträgt Fr. 14,025,003
Davon kommen auf den Schaden de8 Staates Fr. 1,046,399
. . ie " der Gemeinden u.
Corporationen „ 1 4,517.696
“ th „der Privaten "4 8.392,232
Von den Privaten trifft 9851 Arme ein Schaden von Fr. 2,972.576
m " "„ 977. "Ürftige ein Schaden von „ 2,798,523
+... ir " 2560 Wohlhabende ein Scha-
den von „: 52.549,213
Der Gesammtschaden beträgt an Dämmen, Wuhren, Straßen, Brücken
Fr. 3,528,390 oder 25,3 %
Der Gesammtschaden- beträgt an Land
und Culturen . LIE TRES: 4 04.000
Der Gesammtschaden beträgt an Gebäuden „ 14. 0:4" 3
u. . .„.: = m Fährhabe 5 1,0500 52..:...0.5006
Beachtenswerth ist der große Unterschied des Schadens an Früchten
unter dn verschiedenen Kantonen. Während <<. Gallen 16,2 %/,
Wallis 1: 7,1 9/5 des Gesammtschaden8 an Früchten erlitten, haben Uri
nur 2,1 ?/0, Graubünden nur 1,2 9/0 und Tessin gar nur 0,6 */o an