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In der nachfolgenden Generalübersicht ergibt die Gesammtzahl der
Beschädigten 18,183. Diese Ziffer: ist aber um alle Diejenigen zu
hoch gegriffen , welche mehrmals aufgeführt sind, weil sie in mehreren
Gegenden beschädigtes Eigenthum besißen.
In der Classification des Schaden3 nach Eigenthümern ist die
für St. Gallen angegebene Summe de8 Schadens der Privaten aus-
schließlich des im Total aufgenommenen Zuschlages von Fr. 78,676
zu Gebäude- und Landschazungen zu verstehen.
Bei Wallis und Tessin ist der Schaden der Brände von Ober-
gestelen und Fontana mit eingeschäkt.
Oesterreichis< Balzers, welches nach Beschluß des Bundesrathes
an den Liebe8gaben participiren soll, ist in diesem Material nicht auf-
geführt.
Vergleicht man den Gzsammtschaden der Kantone nach der Total-
summe v-3 Verlustes der Gigenthümer mit der Specification nach be-
schädigten Objekten, so kommt b-i Graubünden ein Ausfall von Fr. 222,709
und bei Tessin von Fr. 51,' / zum Vorschein. Diese Disferenz rührt
daher, daß bei einzelnen b1chädigten Gemeinden , Corporationen und
Privaten die Summe des 3 talschadens zwar aufgeführt, derselbe aber
nicht näher nach Objekten spezisizirt worden war.
In dor Recapitulation der Ul. Section , Abtheilung b , find
Fr. 10,458 für Notharbeiten in verschiedenen Gemeinden aufgeführt ,
welche schon im Gesamtschaden des Staates (Graubünden) figuriren.
Deshalb ist die Totalsumme jener Sectionsabtheilung um diejen Be-
trag zu ermäßigen.
Als Maßstab der Eintheilung der Privaten in drei Vermögen8-
lassen: Arm , Eingeschränkt und Wohlhabend ist die Arbeit der Tes-
siner Sectionen genommen worden, welche viele Beschädigte sowohl nach
der Ziffer des steuerbaren Vermögens, als nach jenen drei Classen auf-
geführt hatten. Die Durchschnittsberechnung ergab , daß die Meisten,
welche in der Elasse der Armen aufgeführt waren, mit 0 bis Fr. 1000
Vermögen im Steuerkataster sich befanden, die in der Classe der Ein-
geschränften mit Fr. 1000 bis Fr. 5000 und daß die Wohlhabenden
mit über Fr. 5000 steuerbarem Vermögen figuriren.