Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

Statt vieler wollen wir uns nur auf den einen beschränfen, den 
nämlich, daß die Forstpolizei des Kantons „Wallis den Bedürfnissen des 
Landes, der hohen Wichtigkeit der Waldungen eine8 an Ausdehnung 
so bedeutenden Gebirgskantone8 entsprechend erweitert und verbessert 
werde und daß zu dem Ende namentlich größere Garantien dafür ge- 
boten werden, daß das Forstpersonal für Beaufsichtigung der Gemeinde- 
waldungen qualitativ und quantitativ verstärkt und besser entschädigt, 
sowie , daß die Kontrole über Vollzug der Forstbußen , welch! lekßtere 
ausschließlich Forstzween zugewendet werden sollten, besser gehandhabt 
und namentlich ein wirksamerer Schuß der Waldverjüngung (Verbot 
oder Verminderung der Ziegenweide) erzielt werde. 
Wenn nach diesen Richtungen durchaus billigen Anforderungen 
Rechnung getragen würde, wäre das gegenwärtig aus „Zwei“ Beamten 
bestehende Staatsforstpersonal, dem es an gutem Willen zur Wirksamkeit 
nicht fehlt , besser im Stande , die Vermögen8vermehrung der immerhin 
einen Werth von circa 20 Millionen Franken darstellenden Gemeinde- 
wälder zu sichern und zu pflegen und damit dem Wohlstande des Landes 
wesentliche Dienste zu leisten. 
Mit vorzüglicher Hochachtung ! 
Aarau, den 21. Dezember 1868. 
Die Schätßungskommission 
für die Wasserverheerungen im Walli3, 
Der Präsident: 
I. Wietlisbach. 
=P lein, E53 MIEDRUEE omm 
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