Statt vieler wollen wir uns nur auf den einen beschränfen, den
nämlich, daß die Forstpolizei des Kantons „Wallis den Bedürfnissen des
Landes, der hohen Wichtigkeit der Waldungen eine8 an Ausdehnung
so bedeutenden Gebirgskantone8 entsprechend erweitert und verbessert
werde und daß zu dem Ende namentlich größere Garantien dafür ge-
boten werden, daß das Forstpersonal für Beaufsichtigung der Gemeinde-
waldungen qualitativ und quantitativ verstärkt und besser entschädigt,
sowie , daß die Kontrole über Vollzug der Forstbußen , welch! lekßtere
ausschließlich Forstzween zugewendet werden sollten, besser gehandhabt
und namentlich ein wirksamerer Schuß der Waldverjüngung (Verbot
oder Verminderung der Ziegenweide) erzielt werde.
Wenn nach diesen Richtungen durchaus billigen Anforderungen
Rechnung getragen würde, wäre das gegenwärtig aus „Zwei“ Beamten
bestehende Staatsforstpersonal, dem es an gutem Willen zur Wirksamkeit
nicht fehlt , besser im Stande , die Vermögen8vermehrung der immerhin
einen Werth von circa 20 Millionen Franken darstellenden Gemeinde-
wälder zu sichern und zu pflegen und damit dem Wohlstande des Landes
wesentliche Dienste zu leisten.
Mit vorzüglicher Hochachtung !
Aarau, den 21. Dezember 1868.
Die Schätßungskommission
für die Wasserverheerungen im Walli3,
Der Präsident:
I. Wietlisbach.
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