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auch in einzelnen andern unbedeutenden Fällen, haben wir von der Ver-
zeichnung der einzelnen Eigenthümer Umgang genommen, immerhin aber
unter Ausscheidung des geschädigten Privatbesikes, des Gemeinde- und
KorporationSgutes und des StaatSseigenthums.
Bezüglich der Reihenfolge unserer Arbeiten haben wir die-
selben in den Gebirg8thälern der Maggia, Verza8ca, Onsernone und
Centovalli begonnen , und wir waren so glücklich , dieselben dort noc<
gerade vor Eintritt des Winters zu beendigen, so daß wir in den Üb-
rigen tiefer gelegenen Gegenden alle unsere Arbeiten ohne Hindernisse
zu Ende führen konnten.
Behufs einer klaren einheitlichen Uebersicht lasten wir am
Schlusse eine Zusammenstellung folgen , welche summariych nicht nur
den Gesammtschaden jeder einzelnen Gemeinde , sondern den Schaden
einer jeden der drei Klassen gesöndert angibt, so daß mit einem Blike
ersichtlich ist, wie hoch der Schaden der Armen, der Dürftigen , der
Vermöglichen, der Gemeinden und der Genossenschaften und des Staates
sich beläuft. Die nähern Details sind aus den Schazungslisten und
den bezüglichen Spezialrapporten ersichtlich.
Gemäß dieser Darstellung beträgt der Schaden :
a. Der Privaten
1, Klasse . Fr. 501,541
UE ii "„.. 41024
Wir, .. 467,938
Fr. 4,4208
b. Der Gemeinden und Korporationen i 949,49
c. Des Staates " 91,250
Gesammtschaden Fr. 2,454,352
Die-Anza“ der beschädigten Privaten beträgt 4406 , wo-
von 2437 auf Lasse «x Armen, 1445 auf Klasse 11 der Dürftigen
und 524 auf Klasse Ul der Vermöglichen fällt.
Behufs Schaßzung des Schadens, welchen der Staat an Brücken,
Straßen , Dämmen und Wuhrungen erlitten , wurden sämmtliche be-
schädigte Objekte durch die tessinischen Ingenieure unter der Leitung
ihres Oberingenieurs aufgenommen und die Neubauten nach den landes8-
üblichen Preisen devisirt. Nach Besichtigung der Lokalitäten mußten
wir die daherigen Ansäße als richtig anerkennen und hatten daher bloß
noch den instruftion8gemäßen Abzug für den Mehrwerth, der Neubauten
zu, machen. Die daherige Schazungsliste liegt bei den Akten und
erzeigt den oben angegebenen Schaden von Fr. 91,250.