Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

141 
auch in einzelnen andern unbedeutenden Fällen, haben wir von der Ver- 
zeichnung der einzelnen Eigenthümer Umgang genommen, immerhin aber 
unter Ausscheidung des geschädigten Privatbesikes, des Gemeinde- und 
KorporationSgutes und des StaatSseigenthums. 
Bezüglich der Reihenfolge unserer Arbeiten haben wir die- 
selben in den Gebirg8thälern der Maggia, Verza8ca, Onsernone und 
Centovalli begonnen , und wir waren so glücklich , dieselben dort noc< 
gerade vor Eintritt des Winters zu beendigen, so daß wir in den Üb- 
rigen tiefer gelegenen Gegenden alle unsere Arbeiten ohne Hindernisse 
zu Ende führen konnten. 
Behufs einer klaren einheitlichen Uebersicht lasten wir am 
Schlusse eine Zusammenstellung folgen , welche summariych nicht nur 
den Gesammtschaden jeder einzelnen Gemeinde , sondern den Schaden 
einer jeden der drei Klassen gesöndert angibt, so daß mit einem Blike 
ersichtlich ist, wie hoch der Schaden der Armen, der Dürftigen , der 
Vermöglichen, der Gemeinden und der Genossenschaften und des Staates 
sich beläuft. Die nähern Details sind aus den Schazungslisten und 
den bezüglichen Spezialrapporten ersichtlich. 
Gemäß dieser Darstellung beträgt der Schaden : 
a. Der Privaten 
1, Klasse . Fr. 501,541 
UE ii "„.. 41024 
Wir, .. 467,938 
Fr. 4,4208 
b. Der Gemeinden und Korporationen i 949,49 
c. Des Staates " 91,250 
Gesammtschaden Fr. 2,454,352 
Die-Anza“ der beschädigten Privaten beträgt 4406 , wo- 
von 2437 auf Lasse «x Armen, 1445 auf Klasse 11 der Dürftigen 
und 524 auf Klasse Ul der Vermöglichen fällt. 
Behufs Schaßzung des Schadens, welchen der Staat an Brücken, 
Straßen , Dämmen und Wuhrungen erlitten , wurden sämmtliche be- 
schädigte Objekte durch die tessinischen Ingenieure unter der Leitung 
ihres Oberingenieurs aufgenommen und die Neubauten nach den landes8- 
üblichen Preisen devisirt. Nach Besichtigung der Lokalitäten mußten 
wir die daherigen Ansäße als richtig anerkennen und hatten daher bloß 
noch den instruftion8gemäßen Abzug für den Mehrwerth, der Neubauten 
zu, machen. Die daherige Schazungsliste liegt bei den Akten und 
erzeigt den oben angegebenen Schaden von Fr. 91,250.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.