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Generalbericht
Sektion IV. über die Shäßung des Wasserschadens im Kanton
Tessin, südlich von Biasca.
An das eidgenössische Departement des Innern.
Herr BundesSrath !
Die unterzeichnete Commission , beauftragt die Schäßzung des im
verflossenen Herbjt im südlichen Theile des Kantons Tessin stattgefunde-
nen Wasserschadens vorzunehmen , beehrt sich hiemit , in kurzen Zügen
ein Gesammtbild über die Lage der betroffenen Gemeinden wiederzu-
geben und die Ergebnisse der einzelnen Schäßungen , in eine Ueber-
sicht8tabelle zusammengezogen , dem eidgenössischen Departement des
Innern vorzulegen.
Die Grundsäße , die uns bei diesen Abschäzungen leiten follten,
=- und Le uns auch wirklich geleitet, haben -- waren in einer ein-
läßlichen Instruction vorgezeichnet. Nach derselben mußte über jede
Gemeinde eine besondere Schäßzungsliste nach vorgeschriebenem Formular
ausgefüllt und jeder beschädigte Gegenstand 7: jondert aufgetragen wer=
den ; überdieß wurde bezüglich jeder Gemeinde ein Specialrapport ver-
langt , welcher über die allgemeine Lage des betreffenden Ortes , über
die eingetretene Katastrophe und über die vorgenommäene Schätzung
nähere Auskunft geben soll.