Volltext: Statuten der Freiwilligen Feuerwehr Triesen

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19. Die Strafen für die Nichtbeachtung der Statuten 
und Dienstvorschriften bestehen : 
a) 74 einem e.nfachen Verweis ; 
hi in einem scharfen Verweis vor der Abteilung ; 
ce) in Entziehung d28 Dienstgrades; 
d) in Geldstrafen bis zu fünf Kronen; 
e) in Ausweisung aus dem Verein. 
20. Die unter a) und'b) bezeichneten Strafarten werden 
durch die Obmänner bezw. durch den Hauptmann zuerkannt; 
diejenigen unter €) und €) erfennt die Vereinsleitung ; die 
unter €) erkennt die Vereinsversammlung. Die Berufung 
gegen irgend ein Straferkenntnis ist unzulässig. 
Die Vereinsleitung. 
Die Vereinsleitung besteht aus einer sechsgliedrigen 
Kommission ; derselben gehören an: 
1. Der- Hauptmann. 
>. Tr Scriftführer. 
“. Der Steigerobmann. 
". Der Syrißenobmann. 
<. Der Chlauchwärterobmann. 
6. Rüstmeister. 
Die BVereinsleitung wird in der im Monat Jänner 
jeden Jahres zusammentretenden Vereinsversammlung mit 
absolutem Stimmenmehr der Vereinsmitglieder, neu gewählt ; 
eine Wiederwahl der Mitalieder ist zulässig. ;“ur Annahme 
einer Wahl als Mitglied der Vereinsleitung ist jedes groß- 
jähr? >» Mitglicd verpflichtet, welches nicht unmittelbar 3 
Jahre hintereinander ein Vereinsamt bekleidet hat. Fällt ein 
Mitgüued der Bereinsleitung im Laufe des Jahres aus, sy ist 
bald möglichst eine Vereinsversammlung einzuberufen und eine
	        

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