Volltext: Statuten der Freiwilligen Feuerwehr Triesen

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11. Das Rauchen ist bei allen Dienstverrichtungen 
[strengstens untersagt; ebenso wird Trunkenheit im Dienste 
strenge bestraft. (Punkt 19). 
12. Verspätungen und Nichterscheinen bei Uebungen 
werden bestraft. Für Nichterscheinen bei Bränden sind die 
Strafen nach Ermessen der Vereinsleitung innerhalb der im 
Punkt 19 festgesezten Grenzen zu verschärfen. 
13. Entschuldigungen jeder Art sind wo möglich sofort, 
bei Versäumnissen jedoch innerhalb zweier Tage dem Haupt- 
mann zu melden ; ausgenommen sind Spezialübungen, bei 
deren Bersäumnis eine allfällige Entschuldigung an den be- 
treffenden Obmann zu richten ist. 
14. Die Mitglieder sind zu guter Instandhaltung der 
Ausrüstung verpflichtet. Für Beschädigungen, die nicht vom 
Dienste herrühren, sind dieselben verantwortlich. Vom Dienste 
herrührende Beschädigungen sind dem betreffenden Obmann 
zur Verständigung des Rüstmeisters sofort anzuzeigen. 
15. Jeder Obmann hat sich durch öftere Inspektion 
bei Uebungen vom Zustande der Ausrüstung zu überzeugen. 
Der Feuerwehrhauptmann hat für die Durchführung der 
Inspektionen zu forgen. 
16. Jeder Obmann ist für die seinem Korps übergebenen 
Requisiten verantwortlich. 
17. Bei Alarmzeichen, welche von Zeit zu Zeit be- 
fannt gegeben werden, hat jeder Feuerwehrmann vollständig 
aus8gerüstet zum Sammelplatz zu eilen. Der Sammelplatz 
wird von der Vereinsleitung bestimmt. 
10. Todes in den Verein eintretende Mitglied verpflichtet 
sich, die Statuten und Dienstvorschriften genau und pünkt- 
lich zu erfüllen und die Stellung, für welche es als tauglich 
erkannt wird, anzunehmen.
	        

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