Volltext: Bericht des fürstlichen Landestechnikers über die liechtensteinischen Rheinschutzbauten

hielten bis anher bei Ausführung der Bauten an diesem Niveau 
feit. Seit dieser eit hatten wir aber Gelegenheit, bedeutende 
<-Shenschwanfungen der Rheinjsohle zu beobachten, so daß in letter 
Zeit eher die Neigung zu einer Erhöhung als zu der vorausgesetten 
Vertiefung angenommen werden darf. Dieser wichtige Umstand wird 
zur ferneren Bestimmung der Wuhrhöhen maßgebend sein 
und durfte hier nicht verichwiegen werden. Voraussichtlich werden 
dieSbezüglich bedeutende Korrekturen in dem Niveau der diesSseitigen 
Schutzbauten in nächster Teit eintreten müssen. 
Auf die berührten Stoungen und Sc<hwanfungen in der Ge- 
schiebSabfurr, welche in dem mittleren und unteren Theile unseres 
Flußgebietes zu bemerken waren, hat gewiß der von der JU in das 
Rheinbett vor9-toßene Geschiebsfegel einen bedeutenden, aber un- 
günstigen Einfluß genommen. (Siehe Beilage B, Oppikofer.) 
Was uns vielleicht die projektirten Durchstiche bei Fußach und 
Widnau einstens, in nicht absehbar langer Zeit bringen dürften, das 
erwarteten wir unmittelbar nach der gründlichen Beseitigung die ses star- 
ren für die darob liegenden Tlußjsektionen verderblichen JUhöFers, der 
von d-r Ttoßkraft des Rheines allein, ohne fünstliche Nachhilfe, nie 
wegge “ Iben werden wird. Was für Hoffnungen können wir unter 
diesen *'»rhältnissen in die nächste Zufunft seen ? Und wenn wir, 
wie bis anher, uns gezwungen sehen, unsere Schutzbauten in ihren 
Dimensionen *9 knapp zu bemessen, wie können wir da sagen: jetzt 
find wir für * e Dauer boch genug. Dürfen wir aber zu den 
berechneten 6 m, wie auf der schweizerischen Seite, noch mit einem 
Meter Iumaß unsere Schußbauten in die Höhe wachsen lassen, 
jo wird damit auch Zuwachs der Sicherheit gewonnen. 
Die Höhen - Differenzen bei den einander gegenüber liegenden 
Schutbauten sind hiemit im Allgemeinen auch bezeichnet, in Detail 
können dieselben aus den Längenprofilen erjehen werden. 
Kosten einer konsequenten Wuhr- und Dammerhöhung. 
<IAlte man allfällig anch in unserm Lande die jeit Jahresfrist 
'chweizerischerjeits zur Geltung gebrachten Grundjäte acceptiren (siehe 
Beil. A) jo müssen wir an unserm Ufer, wie dies am gegenüber
	        

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