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Der von den sieben Rheingemeinden für Wuhrbauzwee seit
1855 gemachte Aufwand beträgt 850,778 fl. =- ohne Subsidien.
Die gemachten Leistungen stehen gewiß in keinem ungünstigen
Verhältnisse zum Aufwande, wie aus den vorstehenden Ziffern be-
urtheilt werden mag. Wohl bleibt noch Manches zu wünschen übrig,
wie wir auch gezeigt haben. Dabei fehlt es nicht an der richtigen
Erkenntniß der noc< mangelhaften Bauten und fehlerhaften Stellen,
jondern an den Mitteln, um diesen Anforderungen alsbald
genügen zu können.
Höhenverhältnisse bei den Schutzbauten.
Die -erforderliche Höhe der Rheinschutzbauten läßt sich wohl
durch Rechnung finden, wenn man eine bestimmte Wassermenge,
welche in dem künstlich geschaffenen Nheinquerprofile Platz zum Ab-
flusse finden soll, als die größte (welche uns Katastrophen
zuführen können) annehmen darf. Die mittlere Breite dieses
Profils (130 m) ist gegeben und ziemlich konstant. Die vom Ell-
berge bis zur österreichischen Grenze regelmäßig abnehmenden Strom-
gefälle sind uns ebenso genau befannt (vide Längenprofile). Es
lassen sich daher aus diesen Faktoren die Höhen der Querschnitte
für verschiedene Wassermengen feststellen.
Wenn man uns diese Aufgabe bestimmter stellt und sagt: es
müsse die Katastrophen-Wassermenge vom Oktober 1868 als maßgebend
in Berechnung gezogen werden, und wir dieselbe mit 100,000 Cubiffuß
Wassermenge = 3184 Cubikmeter ver Sekunde als die annähernd
richtige*) in ünjere Rechnung einseten dürfen, dann fönnen wir auch
nahezu bestimmen, wie viel Quadratfläche der Querschnitt eines
solchen Hochwassers hat. Ju diesem Falle wird das Hochwasser
bei Balzers mit einem Gefälle = 0.0026 und einer Geschwindig-
feit = 5.4 m beginnen, bei Ruggell mit einem Gefälle = 0.0013
und einer Geschwindigkeit = 4.5 m die Landesgrenze verlassen.
Dun *) Dürfte auch um 15-20 "%5 zu hoh gegriffen sein, siehe Beilage €,
S. 26, eidgen. Expertisen - Bericht vom Jahre 1871, in welchem 16--17 Fuß
schweiz. Maß Wasserhöhe als genügend hingestellt“ werden. Der gegenwärtige
sc<weizerische Rheiningenieur, Herr Wey, steigt j<on höher, bis 6 m (unsere
Maximalhöhe ungefähr) und will überdies no< 1 m Zumaß für weitere unvor-
hergesechene Fälle (siehe Beilage A). Diese Höhen-Annahme scheint auch gegen-
wärtig wirklich schweizerischerseit3 acceptirt und in Ausführung begriffen zu sein.
Wir werden damit wenigstens um 1 m überflügelt,