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zerxs werden von Oesterreich bezahlt. Oesterreich besorgt auch
das Postwesen nach der Schweiz bis Buch8-Eisenbahnstation.
Auch oristirt seit dem Jahre 1852 zwischen dem Länd-
hen Liechtenstein und Oesterreich ein / ollvertrag, welcher
alle 12 Jahre erneuert oder gekündet werden kann.
Die österreichische Zollgrenze gegen die Schweiz resp.
gegen die Kantone Et. Gallen und Graubünden ist auf die
Grenze verlegt, gegen St. Gallen per Eisenbahn auf die
Station Luch8.
Das Ländchen Liechtenstein erhält als mitkontrahirender
Staat von Oesterreich je nach den Verkehrsverhältnissen all-
jährlih nac< Verhältniß seiner Bevölkerung 20,000 bis
30,000 Gulden Zollents<hädigung.
Wenn durch die Zolleinigung mit Oesterreich auch eine
bedeutend vermehrte Einfuhr der für das Ländchen noth-
wendiaen *?rodukte eingetreten ist, so ist dennoch der Einfuhr-
zoll von der Schweiz her früher biuiger aewesen und es be-
zahlt das Ländchen in gewissem Sinne wied-r einen Theil
aus seiner e.genen Tasche an die jetzige schöne .zolleinnahme.
Aber mit Nücksicht auf seine o*vgrayhiyc<e 274e und seinen
kleinen Gebietsumfang war für Liechtenstein die Zolleinigung
mit Oesterreich schon 1852 zur Norhwendigkeit geworden.
Aus dy bedeutenden Einnahmsquelle der Zollentschädigung
hat das Ländchen shon bedeutende innere, wohlthätiae Ver-
besserungen auf volk8wirth;c<haftlichem Gebiete hervorgebracht.
Durch die Arlberabahn ist endlich dem Ländchen durcb
den österreichischen Zollverband für Ein- und Ausfuhr der
Handel3weg nach dem Orient und den adriatischen Mittel-
meerhäfen Oesterreichs ohne Zollhemmnisse geöffnet, was
auch ganz besonders den vier großen Web- und Spinnfa-
briken der schweizerischen (Glarner und Züricher) Firmen