Volltext: Festrede gehalten in der Pfarrkirche zu Eschen bei Anlass der zweihundertjährigen Gedenk-Feier des Anschlusses der Herrschaft Schellenberg an das durchlauchtigste Fürstenhaus Liechtenstein

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14. Jagdwesen. 
Das gesammte Jagdweten ist Eigenthum des Ländchens 
und wird im Staatsintere/ 2 verpachtet und zwar vie Hoch- 
wildjac? an den Fürsten, die niedere Jagd an einige Pri- 
vaten. Jagdfrevel werden strenge bestraft. Cin Umstand 
erregt unter der Bevölkerung starke Unzufriedenheit: Es ist 
der ärmern Bevölkerung nämlich nicht mehr gestattet, Zie- 
gen in den niedern und höhern Waldungen frei laufen zu 
lassen, weil dieselben allerding8 in den neu angesehten Wald- 
beständen den jungen Pflanz:a Schaden zufügen. Aber auch 
das Hochwild, Rehe und Gemsen, deren vie liechtenstei- 
nischen Wälder noch viele beherbergen, bringen den jüngeren 
Waldbeständen ebenfalls größern Schaden bei und gegen 
diese Schädiger darf der Forstbeamte und der Bauer sich 
nicht rühren. 
Diese letztere Sorte von Schädigern im Walde ist eben 
unmögüch unter Vehirtung zu stellen. Die Verpachtung der 
Jagd aber trägt dem Ländchen zudem einen geringen Er- 
trag ein. 
15. Fost und Bollwesen. 
Durch fveziellen Staatsvertrag zwischen Liechtenstein 
und Oceterreich :t Lotzteres verpflichtet, das Postwesen in 
Liechtenstein zu beyoigen. 
Soweit es nicht durch die Eisenbahn besorgt wird, läuft 
ein Einspänner von der Schaaner Ctisenbahnsration täglich 
4 Mal nach dem Hauptort Vaduz und 1 Mal täglich nach 
Triesen und Balzer3. 
Briefboten, welche vom Lande bezahlt werden, besorgen 
die Zusteuum. ; der Briere. 
Die Postbeamten in Nendeln, Schaan, Vaduz und Bal-
	        

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