Volltext: Festrede gehalten in der Pfarrkirche zu Eschen bei Anlass der zweihundertjährigen Gedenk-Feier des Anschlusses der Herrschaft Schellenberg an das durchlauchtigste Fürstenhaus Liechtenstein

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Bezüglich der Rheinkorrektion hatte das Ländchen 
Liechtenstein seiner “ it mit dem gegenüber lie2enden Kanton 
St. Gallen schriftliche Verträaos dahin abaeschlossen: „Daß 
das Dovpoliuthiystem : Wuhrbau mit Hinterdammsystem, er- 
stellt und fetaoyalten werden solle“. =- Jn Folge der auf 
Schweizerjeue in den Jahren 1868 und 1871 erfolgten 
Rheineinbrüche hat mit e.dgenössis<er Hülfe der Kanton 
St. Gallen das Gochwuhrbau-System e,»geführt und ohne 
Rücksicht auf frühere Verträge», sich auf seinen L'öthstand und 
auf technische Gutachten berufend, die liechtensteinischen Pro- 
testationen nicht mehr beachtet. Jn Folge dessen erwuchsen 
dem Ländc<*" Liechtenstein neue und schwere Wuhrlasten. 
Wuhre und >» ämme mußten ebenfalls erhöht und verstärkt 
werden. Doch durch € zene Kraft und theilweise begünstigt 
durch einzelne erhöhter? Terrainsverhältnisye gelang es bis- 
her der umsichtigen-Wuhrleitung des liechtensteinischen Landes- 
techniker8, einen Rheinwassereinbruch ihrerseits zu verhüten, 
wofür aber bedeutende Geldmittel, große Arbeitsleistung der 
Bevötkerura und besonders ein praktisches Dammsystem und 
wachsame Aufsicht wesentlich beigetragen haben. Der Landes- 
fürst von L.2Itenstein hat dem Ländchen hiefür ein unver- 
zinsliches Anleihen von fi. 175,000 gemacht, rückzaklbar in 
zwanzi) gleichen - ahresraten. Daran hat das Ländchen zur 
Zeit fünfzehn Jahresraten zurückbezahlt. 
Zur Verbesserung des Binnenverkehr8 mit dem schwei- 
zerisch-".. gallischen Gebiete und dessen Einwohnern hat das 
Ländo1 Liechtenstein innert : Jahren von 1868 bi8 1872 
4 Rheinbrüken mit den gegenüber liegenden St. Gallischen 
Gemeinden gemeinsam erstellt, und zwar: 
a) T!s Nheinbrüke Schaan-Buchs ; 
L> Lie Rheinbrücke Bendern-Haag ;
	        

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