Volltext: Festrede gehalten in der Pfarrkirche zu Eschen bei Anlass der zweihundertjährigen Gedenk-Feier des Anschlusses der Herrschaft Schellenberg an das durchlauchtigste Fürstenhaus Liechtenstein

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jich im Ländchen ein Kassaverwalter, ein Forstbeamter, ein 
Landschaft8arzt, ein Landesthierarzt, drei Gerichtsdiener, drei 
Landweibel, welche auch die Stelle der Gens8darmerie ver- 
treten; ferner eim LandeStecniker. 
Das Avvellationsgericht hat das Ländchen in 
Wien, d..8 aus drei Turistea zusammengesetzt ist. In wich- 
tigen Fällen bildet die dritte. Instanz das k. kaiserliche 
Oberlandesgericht zu Jnnsbruck. 
3. Von dem Fürstentbum und dellen 
Bewobvnern. 
Das Fürstenthum ist aus den zwei Herrschaften Vaduz 
und Scherenbera zusammengeseßt; i : 4 Stunden lang 
und Stunden breit, besteht aus 1; Bürgergemeinden, 
welche in 9 Pfarrgemeinden eingetheilt sind, und zählt zur 
Zeit zirka 10--11,000 Einwohner. 
Die Landesreligion it die katholische. Tn den Ge- 
meinden befinden sich 10 Pfarrkirchen, 13 Kapellen und 18 
ständige Geistliche. 
4. Fondationen. 
E3 besteht erstens ein Landesfond, ein Schul- und 
Armenfou«, zweitens in jeder Gemeinde ein Lokalarmenfond, 
ein Kirc<hen*fond, ein . hentfond. Ta dx Hauptortschaft 
Vaduz e:4 Landesschulfond, dotirt semer ; cit von Medikus 
Doktor Graß sel. im Betrage von 20,000 Gulden. 
5. Gemeindeorganisation. 
Im ganzen Ländchen bestehen nur Bürgergemeinden, 
wie in Oesterreich und Deutschland.
	        

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