Volltext: Festrede gehalten in der Pfarrkirche zu Eschen bei Anlass der zweihundertjährigen Gedenk-Feier des Anschlusses der Herrschaft Schellenberg an das durchlauchtigste Fürstenhaus Liechtenstein

Das Fürstenthum Liechtenstein. 
L. Von dem Fürlten und JTürstenbause. 
Der «genwärtig regierende Fürst schreibt sich: Io- 
hann j/ouveräner Türst von Liechtenstein, Herzog 
zu Ir-“pauund “ägerndorf, Graf zu Rietberax,, 
hat seinen Eß zu Wien und Cis8grub und stammt aus dem 
alten -adelichen Geschlechte der Liechtenstein. 
<. Don der Regierunc, 
Tie Legierungsform 1,4 dee monarchisrh-konstitutionelle. 
Dieselbe stüvt sic9 apt de dem Ländchen am 25. September 
1862 ertheilte, billia freisinnio2? Landesverfassung. Tor Fürst 
ist Oberhaupt des Staates, er vereinigt in sich die Hoheits- 
rechte der Staat8gowalt und übt sie unter den in der Ver- 
fassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Die Lbiegie- 
rung « c erblich im Fürstenhause Liechtenstein, nach Maßgabe 
der Hausordnung. Der Fürst verzichtet verfassung8gemäß 
auf jede Z2ivilliste. 
T:2 Landesvertretung (Landtag) besteht aus 15 Mit- 
gliedern, wovon 3 Mitglieder vom Fürsten und 12 Mit- 
glieder vom Volke gewählt werden. 
D2 Landia3 ijt das gesezhmäßige Organ *r Ge- 
sammth2.: der LandeSangehörigen und ais sviches berufen, 
deren Rechte gegenüber dem Verhältniß zur Regierung nach
	        

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