Volltext: Gedenkblätter über die Rüfen des Fürstenthums Liechtenstein aus der Zeit von 1835 bis 1894

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rechts und links die Böschungen des Kraters, die mit Unter- 
grabung der Grundlagen nachstürzen, mit sich fort, und bringt 
so einen ganzen Strom von Schlamm und Steinen in's Thal 
herab. Wird nun durch eingelegte Abschläge das Wasser ge- 
hindert, in dem Krater nach unten zu arbeiten und genötigt, 
fich zu verflachen, so ist seine Hauptkraft gebrochen, es kann die 
Seitenwände weit weniger angreifen und wird zwar wohl unter 
allen Umständen ins Thal kommen, was man freilich nie wird 
verhindern können, allein es wird das grobe Geschiebe nicht in 
so reicher Masse mitführen, und was es noch mitführt, schon 
wenn es den Frater verlassen hat, nicht viel weiter bringen. 
Hat man s9 vil erzwet und e3 nur mehr mit Shlammwasser 
und seinem C“jichiebe zu thun, f7 läßt sich im ermittelten Rüfe- 
bezirk ohne b“'ondere Schwier1*eiten vieles helfen. 
Der Grunds94 steht einmal fest, das da, wo das Wasser 
flach gelegt werden kann, es seine Kraft verliert, und da em 
derart: ;>x Berbau des sehr bedeutenden Gefälls, wo man Holz 
und Steine zur Hand ha", keine s9 bedeutenden Kosten verur- 
sachen kann und dann jedenfalls Ueberschüttungen von ganzen 
Güterlaoen sehr untergeordnet wären, so wäre doch wenigstens ein 
vezelr. "7 .< xsuch zu mache ?, der noch nie gemacht worden 
ist, und >28halb erscheint auch die Behauptung, daß alles nichts 
fruchte, acs ein muthloyer, unerwiesener Einwurf, d-x zum Theil 
schon durch den kleinen Triesener Lersuch zu € „nden wird. 
Allerdin(:3 ist es wahr, daß auch ein solch. minder kost- 
spieliges Unternehmen nicht einem oder auch etlichen Znteressenten 
aufzubürden |.., allein bei genauerer Anschauung der Sache 
handelt es sich auch nicht um einzelne Bodenbesiter, sondern 
um das Ganz», denn wenn es einmal soweit wie nunmehr ge- 
kommen i,“, daz ein ganzes Gelände, ja selbst Ortschaften nicht 
mehr sicher sind, jo handelt es fich auch nicht mehr um einzelne 
Bethetrligee, sondern um den gefährdeten ganzen Bezirk. Zur 
Abhilfe solcher Gefahren und Nachtheile sind im eigenen Juteresse 
berufen : 
a) Der Staat des öffentlichen Wohles wegen und der Straßen, 
deren Ruinirung ihm jährlich ziemlihe Summen kosten. 
Er kann so billig als recht einen angemessenen Beitrag leisten-
	        

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