Vom hl. Asimo bis zum hl. Valentinian.
Aus unserer Diözese haben wir zwar zu dieser Zeit noch keine
Nachrichten über Landkirchen. Dessenungeachtet dürfen wir nicht
zweifeln, daß schon damals auch in diesen Gegenden solche vorhan-
den waren. Durch seine hohen Gebirge in viele abgeschlossene Täler
geschieden, wurden für Rätien früher als anderswo Kultusstätten
auf dem Land notwendig. Solche errichtete z. B. ohne Zweifel
der hl. Valentin in den Gegenden seiner Missionstätigkeit. Die hl.
Kolumban und Gallus trafen in Bregenz eine Aureliakirche aus
früherer Zeit. Die St. Peterskirchen und diejenige anderer römischer
Veiligen, wie sie besonders an den Römerstraßen vorfommen, weisen
auf ein hohes Alter hin.
Schon zu den Zeiten der Apostel brachten die Christen ihre
Oblationen dar und machten namhafte Schenfungen zu kirchlichen
Zwecken. Dazu kam später nach dem Vorbild 'des alten Bundes
die Leistung des Zehnten und der Erstlingsfrüchte. Ersteren er-
wähnen schon Hieronymus und Augustinus. Die Konzilien schärften
denjelben ein. Besonder3 nach Konstantin d. Gr. erhielten die
Kirchen reichliche Güterdotationen. So verfügte die Kirche schon
frühe über Vermögen und regelmäßige Einkünfte. Verwalter des
Kirc<envermögens war voll und ganz der Bischof. Laien, wenn
sie auch noch jv fromm oder mächtig waren, durften sich nicht in
die kirchliche Vermögensverwaltung einmischen. 9) In Besorgung
derselben mußte der Bischof allerdings den Klerus zu Rate ziehen
und er war verpflichtet dem Provinzialkonzil Rechenschaft abzulegen.
Manche Bischöfe sezten einen Priester als Oekonomen ein und im
Abendlande waren meistens die Archidiakonen mit der Verwaltung
betraut. Die Einkünfte wurden in vier Teile geteilt: für den Bischof,
den Klerus, den Unterhalt der Kirche, die Armen. Der Bischof er-
hielt einen größern Teil als die andern Kleriker, da ihm die Gast-
freundschaft und die Obsorge der Gefangenen oblag.
Ohne Zustimmung des Metropoliten oder 2 bis 3 Nachbar-
bischöfen durfte der Bischof kein Kirchengut verkaufen. Gegen die
Verschleuderung des kirchlichen Besiztums erließ schon eine römische
Synode von 309 gute Verordnungen. ?) Kleriker, welche sich aus
den Gütern ihrer Kirchen Vermögen machten, wurden als Räuber
am Kixrchengut betrachtet und ihres Amtes entsetzt. *) Was der
?) Hefele, Konziliengeschichte 11, S. 644.
51.06.11. 06. 309.
8) [. c. S. 128 und 65.
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