Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Vom hl. Asimo bis zum hl. Valentinian. 
Aus unserer Diözese haben wir zwar zu dieser Zeit noch keine 
Nachrichten über Landkirchen. Dessenungeachtet dürfen wir nicht 
zweifeln, daß schon damals auch in diesen Gegenden solche vorhan- 
den waren. Durch seine hohen Gebirge in viele abgeschlossene Täler 
geschieden, wurden für Rätien früher als anderswo Kultusstätten 
auf dem Land notwendig. Solche errichtete z. B. ohne Zweifel 
der hl. Valentin in den Gegenden seiner Missionstätigkeit. Die hl. 
Kolumban und Gallus trafen in Bregenz eine Aureliakirche aus 
früherer Zeit. Die St. Peterskirchen und diejenige anderer römischer 
Veiligen, wie sie besonders an den Römerstraßen vorfommen, weisen 
auf ein hohes Alter hin. 
Schon zu den Zeiten der Apostel brachten die Christen ihre 
Oblationen dar und machten namhafte Schenfungen zu kirchlichen 
Zwecken. Dazu kam später nach dem Vorbild 'des alten Bundes 
die Leistung des Zehnten und der Erstlingsfrüchte. Ersteren er- 
wähnen schon Hieronymus und Augustinus. Die Konzilien schärften 
denjelben ein. Besonder3 nach Konstantin d. Gr. erhielten die 
Kirchen reichliche Güterdotationen. So verfügte die Kirche schon 
frühe über Vermögen und regelmäßige Einkünfte. Verwalter des 
Kirc<envermögens war voll und ganz der Bischof. Laien, wenn 
sie auch noch jv fromm oder mächtig waren, durften sich nicht in 
die kirchliche Vermögensverwaltung einmischen. 9) In Besorgung 
derselben mußte der Bischof allerdings den Klerus zu Rate ziehen 
und er war verpflichtet dem Provinzialkonzil Rechenschaft abzulegen. 
Manche Bischöfe sezten einen Priester als Oekonomen ein und im 
Abendlande waren meistens die Archidiakonen mit der Verwaltung 
betraut. Die Einkünfte wurden in vier Teile geteilt: für den Bischof, 
den Klerus, den Unterhalt der Kirche, die Armen. Der Bischof er- 
hielt einen größern Teil als die andern Kleriker, da ihm die Gast- 
freundschaft und die Obsorge der Gefangenen oblag. 
Ohne Zustimmung des Metropoliten oder 2 bis 3 Nachbar- 
bischöfen durfte der Bischof kein Kirchengut verkaufen. Gegen die 
Verschleuderung des kirchlichen Besiztums erließ schon eine römische 
Synode von 309 gute Verordnungen. ?) Kleriker, welche sich aus 
den Gütern ihrer Kirchen Vermögen machten, wurden als Räuber 
am Kixrchengut betrachtet und ihres Amtes entsetzt. *) Was der 
?) Hefele, Konziliengeschichte 11, S. 644. 
51.06.11. 06. 309. 
8) [. c. S. 128 und 65. 
49
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.