44 Vom hl. Asimo bi8 zum hl. Valentinian.
zu schließen. Dieses gilt ganz besonders bezüglich der Wahl, Stel-
lung und Rechte der Bischöfe. Diesen lezteren Momenten müssen
wir umsomehr eine größere Aufmerksamkeit schenken, da ihre Erör-
terung auch für die künftigen Perioden der Diözesangeschichte von
großer Wichtigkeit ist.
In welcher Weise wurden in der ersten Zeit die Bischöfe
im allgemeinen und somit auch die von Chur gewählt ? Man gibt
hierauf vielfach die Antwort, es seien damals die Bischofswahlen
einfach durch das Volf vorgenommen worden. Sehen wir inwieweit
diese Ansicht richtig ist.*)
Unser Heiland und Stifter der Kirche wählte von sich aus seine
12 Apostel. Er bedurfte keines menschlichen Zeugnisses für die Wür-
digfeit der zu berufenden. Die Apostel schritten nach dem Tode
ihres göttlichen Meisters allein, ohne Zutun des Volkes zur Er-
gänzungs5wahl ihres Kollegiums. Von sich aus seßten sie an den
verschiedensten Orten Bischöfe als ihre Nachfolger ein. Sv ließ
Paulus den Titus zu Kreta als Bischof zurück, Johannes bestellte
die Bischöfe Asiens, und Petrus besetzte den Stuhl von Antiochien,
sowie in anderen Städten.*)
Später, als die Christengemeinden einer festen Einrichtung sich
erfreuten, zog man auch ihr Zeugnis inbetracht, die eigentliche Wahl
aber stand bei den benachbarten Bischöfen. Diese handelten hier,
wie der heil. Cyprian sagt, gewissermaßen als Organe Gottes, als
Interpreten des göttlichen Rufes. Das Volk und ganz besonders
der Klerus der Diözese legten nur Zeugnis ab von der Würdigkeit
der zu wählenden. Man soll nach Cyprian nur Bischof werden auf
den Ruf und Befehl Gottes, und dieser gebe sich kund durch den
Willen der Bischöfe und das Zeugnis des Volkes. Da die Kom-
yrovinzialbischöfe die Persönlichkeiten nicht immer genügend genau
fennen fonnten, jo war es notwendig, daß die <ristliche Gemeinde
über Fähigkeiten und Tugend derjenigen sich aussprach, welche des
bischöflichen Amtes walten sollten. Cyprian vergleicht die Einsetzung
der Bischöfe mit der Erwählung Eleazars zum Hohenpriester. Die
Wahl geschah von Gott selbst, wurde aber von Moses in Gegenwart
des Volkes exequiert. Weiter sagt Cyprian: „Gemäß göttlicher
1) Wir folgen hiebei vorzüglich Thomassin, Nova et vetus ecclesi»
digeiplina. p. II. lib. 2: Vergl. auch Phillips, Kirchenr. V. S. 320 ff. Hergen-
röther-Hollwek, Lehrb. des Kirchenr. S. 436 ff. usw.
2) Tertullian lib. de prescript. cap. 32 lib. 4. adversus Marcion cap 5.
Eugebius, Histor. eccles. I1, 3.
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