Volltext: Geschichte des Bistums Chur

44 Vom hl. Asimo bi8 zum hl. Valentinian. 
zu schließen. Dieses gilt ganz besonders bezüglich der Wahl, Stel- 
lung und Rechte der Bischöfe. Diesen lezteren Momenten müssen 
wir umsomehr eine größere Aufmerksamkeit schenken, da ihre Erör- 
terung auch für die künftigen Perioden der Diözesangeschichte von 
großer Wichtigkeit ist. 
In welcher Weise wurden in der ersten Zeit die Bischöfe 
im allgemeinen und somit auch die von Chur gewählt ? Man gibt 
hierauf vielfach die Antwort, es seien damals die Bischofswahlen 
einfach durch das Volf vorgenommen worden. Sehen wir inwieweit 
diese Ansicht richtig ist.*) 
Unser Heiland und Stifter der Kirche wählte von sich aus seine 
12 Apostel. Er bedurfte keines menschlichen Zeugnisses für die Wür- 
digfeit der zu berufenden. Die Apostel schritten nach dem Tode 
ihres göttlichen Meisters allein, ohne Zutun des Volkes zur Er- 
gänzungs5wahl ihres Kollegiums. Von sich aus seßten sie an den 
verschiedensten Orten Bischöfe als ihre Nachfolger ein. Sv ließ 
Paulus den Titus zu Kreta als Bischof zurück, Johannes bestellte 
die Bischöfe Asiens, und Petrus besetzte den Stuhl von Antiochien, 
sowie in anderen Städten.*) 
Später, als die Christengemeinden einer festen Einrichtung sich 
erfreuten, zog man auch ihr Zeugnis inbetracht, die eigentliche Wahl 
aber stand bei den benachbarten Bischöfen. Diese handelten hier, 
wie der heil. Cyprian sagt, gewissermaßen als Organe Gottes, als 
Interpreten des göttlichen Rufes. Das Volk und ganz besonders 
der Klerus der Diözese legten nur Zeugnis ab von der Würdigkeit 
der zu wählenden. Man soll nach Cyprian nur Bischof werden auf 
den Ruf und Befehl Gottes, und dieser gebe sich kund durch den 
Willen der Bischöfe und das Zeugnis des Volkes. Da die Kom- 
yrovinzialbischöfe die Persönlichkeiten nicht immer genügend genau 
fennen fonnten, jo war es notwendig, daß die <ristliche Gemeinde 
über Fähigkeiten und Tugend derjenigen sich aussprach, welche des 
bischöflichen Amtes walten sollten. Cyprian vergleicht die Einsetzung 
der Bischöfe mit der Erwählung Eleazars zum Hohenpriester. Die 
Wahl geschah von Gott selbst, wurde aber von Moses in Gegenwart 
des Volkes exequiert. Weiter sagt Cyprian: „Gemäß göttlicher 
1) Wir folgen hiebei vorzüglich Thomassin, Nova et vetus ecclesi» 
digeiplina. p. II. lib. 2: Vergl. auch Phillips, Kirchenr. V. S. 320 ff. Hergen- 
röther-Hollwek, Lehrb. des Kirchenr. S. 436 ff. usw. 
2) Tertullian lib. de prescript. cap. 32 lib. 4. adversus Marcion cap 5. 
Eugebius, Histor. eccles. I1, 3. 
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