Allgemeine kirchliche Verhältnisse im 14. und 15. Jahrhundert. 525
Johann 11. von Maladers, wurden nacheinander Nachfolger Thürings
in der Abt5würte.
Nachteilig für das Stift war die Verordnung Karls 1V. vom
Jahre 1359, gemäß welcher die Reichsstädte in ihrem Handelsverkehr
nur mehr die alten Straßen des Bistums benüßen durften. Damit
wurde der -Verkehr über den Lukmanier lahm gelegt.
Abt Jakob 11. (1353--1366) kam mit den aufstrebenden Ge-
meinden seine3 Gebietes in Kon-
flikt. Die Untertanen beschul-
digten ihn, daß er ihnen uner-
trägliche Lasten auferlege. Unter
diesem Vorwande ergriffen und
töteten ihn einige derselben
(1366). BViele andere Gotte3-
hausleute scheinen diese Frevel-
tat mißbilligt zu haben. Der
Generalvikar von Chur belegte
alle Einwohner des Tales mit
der Exkommunikation und das
ganze Tal mit dem Interdikte.
Nun gelangten diejenigen, wel-
He am Gewaltakte unschuldig
waren, denselben aber wegen
der Macht der Täter nicht ver-
hindern konnten, an den heil.
Stuhl mit der Klage, daß der
Generalvikar sie nicht ohne Ent-
richtung hoher Bußen absolvie-
ven wolle. Der Papst befahl SRRSEEENN .. n
dem Generalvifar am 3. März MER u Mauden
1368, die Unschuldigen inner-
halb zwei Monaten los8zusprechen, widrigenfalls der Bischof von
Novara mit der Absolution beauftragt sein solle. *)
Abt Johann 11. (1366-1370) zeichnete sich durch besondere
Wohltätigkeit gegen die Armen und Milde gegen die Untertanen
aus. Sein Nachfolger Johann 111. Venner von Freudenberg errich-
tete das Hospiz St. Maria auf dem Lukmanier für die Reisenden.
1) Vat.-Cux., S. 17 u. 18.