Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Allgemeine kirchliche Verhältnisse im 14. und 15. Jahrhundert. 521 
Dekrete der päpstlichen Kuria, des Erzbischof8, des Bischofs 
und der Synoden sollen die Pfarrer mit Ehrfurcht empfangen, 
gewissenhaft ausführen und zur Beurkundung der Exekution 
siegeln. Zur Bezeugung der Echtheit sollen päpstliche und andere von 
auswärtigen Obern ausgefertigte Mandate vom Bischofe oder Ge- 
neralvifar vidimiert werden. 
Mit weiteren Strafen werden diejenigen bedroht, welche die 
kirchlichen Censuren nicht beachten, vor Exkommunizierten oder an 
Orten, die mit dem Interdikt belegt sind, Gotte3dienst halten usw. 
Die Statuten sollten jährlich wenigstens einmal vom Dekane 
den Geistlichen in den Kapitel5versammlungen- vorgelesen und erklärt 
werden. 
Die Diözese Chur hatte ihre eigenen liturgischen Bücher, 
Meßbuch, Brevier und Agende. 
Die Liturgie der katholischen Kirche entwickelte sich auf einheit- 
licher Basis, die Feier der hl. Messe auf Grund der mit der Pasc<ha- 
feier verbundenen Einsezungsweise durc< den Heiland, die kirc<hlichen 
Tagzeiten auf Grund des täglich dreimaligen Gottesdienstes im 
Tempel zu Jerusalem, die Spendung der Sakramente im Anschlusse 
an die von Christus bestimmte Form. Die Ausgestaltung im ein- 
zelnen war nach den Ländern, Orden usw. verschieden. Für das 
Abendland war inSbesondere Rom maßgebend, allein viele Einzel- 
heiten blieben der Regelung durch die Bischöfe überlassen. Seit dem 
12. Jahrhundert war die römische Liturgie im großen und ganzen 
im gesamten Abendlande herrschend, inbezug auf manche Punkte 
blieb jedoch eine bedeutende Verschiedenheit. Da von Rom keine 
allgemein bindenden Vorschriften erfolgten, so wurde vielerort3 noch 
manches an alten Gebräuchen und Texten beibehalten. Darum hatten 
sehr viele Diözesen ihre eigenen liturgischen Bücher, *) so auch Chur. 
Das Missale Curiense war in manchen Punkten vom römi- 
schen verschieden. In der allgemeinen Anordnung, in den Haupt- 
punkten des Ritus der Messe und besonders inbezug auf den „Ca- 
non Miss2x"“ stimmte es mit der römischen Liturgie überein, im 
übrigen aber enthielt es manche Abweichungen. Der „Ordo miss2“ 
1!) Vergl. P. Suitbert Bäumer, Geschichte des Brevier3. Freiburg 
1895.
	        

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