512 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich VI. v. Höwen.
Vereinbarung führten, gemäß welcher Paul als Administrator ange-
nommen wurde. Da die päpstliche Bestätigung sich längere Zeit
verzügerte, blieb einstweilen alles im bisSherigen Zustande. Bischof
Veinrich hielt sich unterdessen außer Landes auf. *) Im März 1504
reiste er zum Kaiser und andern Fürsten und übertrug die geistliche
und weltliche Regierung für die Zeit seiner Abwesenheit dem Dom-
kapitel. *)
Papst Julius 11. bevollmächtigte am 13. März 1505 auf Für-
sprache des Kaisex3 Maximilian 1. den Abt von Disentis, die Stadt
Chur von den kirc<lichen Censuren, welche sie sich zugezogen, zu ab-
solvieren, falls sie dem Bischofe Satisfaktion und Restitution leiste.*)
Nun sandte der Papst im Mai 1505 den Johann Pothen (Potkei)
Propst von St. Martin in Emmerich, Diözese Utrecht, nach Grau-
bünden. Durch Breve vom 14. Mai 1505) ermahnte Julius Il.
die Stadt Chur und die Untertanen des Bischofs überhaupt, dem
Bischofe die Burgen Fürstenau und Greifenstein und alle anderen
entzogenen Güter und Einkünfte zurückzustellen, ihm Gehorsam und
Ehrfurcht zu erweisen und ihn ungehindert die geistliche und welt-
liche Gewalt auSüben zu lassen. Falls sie dieser Mahnung nach-
fommen, ist Johann Pothen bevollmächtigt, sie von der Exkommu-
nikation und dem Interdikte zu absolvieren. Er soll sein möglichstes
tun, um die Untertanen des Bischofs auf den rechten Weg zurück-
zuführen. Durch ein weiteres Breve gleichen Datums wurden die
Zürcher ermahnt, auf die Restitution zu dringen. Den Bischof sezpte
der Papst von dem allem in Kenntnis. *)
Der päpstliche Kommissär scheint seinen Zweck nicht erreicht zu
haben. Erst am 11. Februar 1506 erschienen nämlich der Bürger-
meister Schlegel und der Domherr Alexius Irmler im Namen der
Stadt Chur und der bischöflichen Vasallen und Untertanen vor Bi-
jhof Deinrich in Sargans, bekannten wegen den an ihm verübten
Gewalttätigkeiten ihre Schuld und baten um Aufhebung der Exkom-
munikation und des Interdikftes. Der Bischof willigte ein, daß die
Absolution durch den Abt von Disentis vorgenommen werde. *)
*) Am 12. Nov. 1503 weihte er drei Altäre in St. Bartholomäberg.
Vorarlb. MuseumsSber. 1897 S. 141.
?) Im Oktober 1505 werden wieder „Regenten“ des Stiftes erwähnt.
St. Arc<. Luzern.
3) Mohr, Reg. von Disentis n. 258 u. 259.
*<) Jeklin, Materialien, [, N. 327.
*) Quellen, XX1, S. 237-240.
8) Mohr, l. c.