Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich V1. v. Höwen. 503 
Al3 der Bischof abwesend war, besezten die von Chur das 
Schloß mit bewaffneten Knechten. ) Am 27. Oktoher 1498 ent- 
schieden die drei Bünde zu Ilanz, daß die Stadt Chur dem Bischofe 
gegenüber sich wie andere GotteShausleute verhalten solle, und am 29. 
Dezember weisen sie dieselbe an, davon abzustehen, eine Reichsstadt 
sein zu wollen. *) 
So war der Bischof in eine Lage gekommen, welche ihn vor- 
aussehen ließ, daß er im Falle eine3 Krieges der drei Bünde mit 
Oesterreich zwischen Hammer und Amboß geraten würde. Und ein 
sol<er Krieg war in Sicht. 
Zwischen den Eidgenossen und dem Kaiser bestand eine Span- 
nung, weil erstere dem schwäbischen Bunde nicht beitraten, sich dem 
neuaufgestellten Kammergericht nicht unterwerfen und die neue 
Steuer, den „Reichöpfenning“, nicht entrichten wollten. 
Auch zwischen den drei Bünden und Oesterreich fehlte es nicht 
an Differenzen, besonders wegen den verwickelten Herrschaft5verhält- 
nissen im Engadin und Vintschgau. 
Diese Anstände mehrten sich, und ein Kampf schien unvermeid- 
lich.3) Die Bündner suchten im Anschlusse an die Eidgenossen einen 
Rückhalt. 
Die Untertanen des Bischofs, an ihrer Spike die Stadt Chur, 
suchten das ihnen lästig gewordene Joch der bischöflichen Herrschaft 
abzuwerfen. Der Bischof konnte sich daher auf sie nicht stüßen, und 
selbst auf das Domkapitel konnte er sich nicht verlassen, da der Dom- 
defan ein warmer Freund der Eidgenossen war. Anderseits durfte 
er sich nicht an Oesterreich anschließen, da er dadurch sich in Grau- 
bünden unmöglich gemacht hätte. 
Der Bischof befand sich daher in einer fatalen Lage, und da 
es ihm an Festigkeit und Entschiedenheit mangelte, so war ev der- 
selben nicht gewachsen. 
Er gab sich alle Mühe, um den Frieden zu erhalten. Beim 
Kaiser erwirkte er am 8. Mai 1497 ein Privilegium, gemäß welchem 
die Diener und Untertanen de3 Bischofs vor kein auswärtiges Gericht 
IAN: 
2) Zecklin l. c. 235 u. 242. 
3) Soweit nicht andere Quellen angegeben sind, haben wir die An- 
gaben für die nun folgende Darstellung bis zum Ende des Schwaben- 
krieges entnommen der „Festschrift für die Calvenfeier 1899“ von C. und 
Ix. Zecklin, Chur. 1899.
	        

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