Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich V1. v. Höwen. 503
Al3 der Bischof abwesend war, besezten die von Chur das
Schloß mit bewaffneten Knechten. ) Am 27. Oktoher 1498 ent-
schieden die drei Bünde zu Ilanz, daß die Stadt Chur dem Bischofe
gegenüber sich wie andere GotteShausleute verhalten solle, und am 29.
Dezember weisen sie dieselbe an, davon abzustehen, eine Reichsstadt
sein zu wollen. *)
So war der Bischof in eine Lage gekommen, welche ihn vor-
aussehen ließ, daß er im Falle eine3 Krieges der drei Bünde mit
Oesterreich zwischen Hammer und Amboß geraten würde. Und ein
sol<er Krieg war in Sicht.
Zwischen den Eidgenossen und dem Kaiser bestand eine Span-
nung, weil erstere dem schwäbischen Bunde nicht beitraten, sich dem
neuaufgestellten Kammergericht nicht unterwerfen und die neue
Steuer, den „Reichöpfenning“, nicht entrichten wollten.
Auch zwischen den drei Bünden und Oesterreich fehlte es nicht
an Differenzen, besonders wegen den verwickelten Herrschaft5verhält-
nissen im Engadin und Vintschgau.
Diese Anstände mehrten sich, und ein Kampf schien unvermeid-
lich.3) Die Bündner suchten im Anschlusse an die Eidgenossen einen
Rückhalt.
Die Untertanen des Bischofs, an ihrer Spike die Stadt Chur,
suchten das ihnen lästig gewordene Joch der bischöflichen Herrschaft
abzuwerfen. Der Bischof konnte sich daher auf sie nicht stüßen, und
selbst auf das Domkapitel konnte er sich nicht verlassen, da der Dom-
defan ein warmer Freund der Eidgenossen war. Anderseits durfte
er sich nicht an Oesterreich anschließen, da er dadurch sich in Grau-
bünden unmöglich gemacht hätte.
Der Bischof befand sich daher in einer fatalen Lage, und da
es ihm an Festigkeit und Entschiedenheit mangelte, so war ev der-
selben nicht gewachsen.
Er gab sich alle Mühe, um den Frieden zu erhalten. Beim
Kaiser erwirkte er am 8. Mai 1497 ein Privilegium, gemäß welchem
die Diener und Untertanen de3 Bischofs vor kein auswärtiges Gericht
IAN:
2) Zecklin l. c. 235 u. 242.
3) Soweit nicht andere Quellen angegeben sind, haben wir die An-
gaben für die nun folgende Darstellung bis zum Ende des Schwaben-
krieges entnommen der „Festschrift für die Calvenfeier 1899“ von C. und
Ix. Zecklin, Chur. 1899.