Volltext: Geschichte des Bistums Chur

502 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich V1. v. Höwen. 
Abgeordnete des obern und des Zehngerichtenbundes wieder einen 
Schiedsspruch zwischen dem Bischof und der Stadt fällen. *) Der 
Bischof und die Gotte3hauSleute diesseit3 der Berge hatten mit 
Zürich das Burgrecht erneuert, dagegen erhob die Stadt Chur Ein- 
sprache, und sie weigerte sich, dem Bündnisse beizutreten. Die 
SchiedsSrichter sprachen nun folgende: 
Die Churer mögen die von Zürich bitten, daß sie von denselben 
aus dem Burgrecht entlassen werden. Sollten dies die Zürcher 
ablehnen, so haben die von Chur wie andere Gottes3hausleute ohne 
Widerrede in dem Bündnisse zu bleiben. . 
Weiterhin heißt es in dem Schiedsspruche : 
„Und alsdann unser Gnädiger Herr von Chur durch seiner 
gnaden Räthen an die von Chur hat langen lassen, ob sie sein Gnad 
erkennen wollen für ihren Herren oder ob Chur ein Reichsstatt sige 
vder nit. Und die gemelten von Chur hieruf geantwurt, sie erkennen 
jein Gnad für ihren Herren als ander frei GottShaußleut und haben 
sein Gnaden geschworen, wie derselb Aid us8- 
wiset, wöllen sie treuwlich halten, alß fromm 
Leut. Und ob jemants wär, der, niemandt 
ußgenommen, unßeren gnedigen Herren von 
- Chur, seiner gnaden loblichen Stüfft oder 
Gott3hausleuten, jet8 arges zu ziehen, gewal- 
tigen oder wider billiches drengen, das wöll- 
. . ten sie allwegen nach irem vermögen wenden, 
SE ee jo vere lib und gutt langen möchte, und da- 
rumb gar niemants vorbehalltend, weder unser 
hailiger Vatter der Papst, das Romisch Reich noch niemandt anders. 
Und um das ob sie ain Richstatt sygen oder nit, ist ihr antwort, 
sie habend sich nit ußgeben für ain Richstatt und wissent auch dar- 
zu gar kain antwurt zugeben, ob Chur ain Richstatt sige oder nit, 
dann e3 sige in ihrem wissen.“ ?) 
1497 erhob die Stadt Chur neuerdings den Anspruch, Reich3- 
stadt zu sein, und sie nahm den Adler in ihr Wappen auf. Im 
folgenden Jahre wurde ihr jedoch durch den Fürsten- und Stände- 
tag in Freiburg i. Br. das Prädikat Reichsstadt abgesprochen. 3) 
5) Ladurner 11, S. 50. Zelin l. c. 224. 
?) Ch. T. A. C.f. 121. 
*) Ladurner 11, S. 59.
	        

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