Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bi8 Heinrich Y1. v. Höwen. 491 
Inful.“ ?) Schon am 16. Oktober 1491 hatte er Besitz vom Bistum 
ergriffen und sich bald hernach weihen lassen. Darauf huldigten ihm 
die Gemeinden des Gotte8hausbundes. 
Am 27. Februar 1492 richtete der neue Bischof ein Schreiben 
an den gesamten Klerus der Diözese. Da er die Hilfe Gottes 
notwendig habe, um sein geistliches Amt in der Weise zu verwalten, 
daß man von ihm sagen könne, er sei nicht nur Vorsteher, sondern 
gereiche zum Vorteile, sv bittet er die Geistlichkeit, für ihn eifrig zu 
beten und auch das Volk zum Gebete für ihn aufzufordern. Der 
Klerus möge die geistlichen und zeitlichen Lasten seines Amtes ihm 
tragen helfen, da die Glieder vom Haupte sich nicht trennen sollen. 
Gott möge ihm die rechte Einsicht geben. 2) 
Da durch die Auslagen für die Taxen bei der päpstlichen Be- 
stätigung und der Erwerbung der Regalien, sowie bei der Konse- 
fration die Mittel des BiStum3 erschöpft seien, und der Bischof das 
Stift nicht mit Schulden belasten wolle, so schreibt er die Erhebung 
des Subsidium caritativum aus. Dasselbe sezt er auf den 25. 
Teil der Einkünfte des Klerus fest. 3) 
Im April, Mai und Juni 1492 verlieh und bestätigte Bischof 
Veinrich eine Reihe von Lehen. So belehnte er den Grafen Georg 
von Werdenberg am 4. Juni mit Rheinwald, Savien, Ortenstein, 
Schanfigg und Tomils und dem Pfarrsaße daselbst. *) 
Benedikt Fontana, den späteren Helden an der Calven, ex- 
nannte der Bischof am Samstag nach Lichtmeß 1492 zum Vogte 
von Reams und im folgenden Jahre zum Vogte auf Fürstenburg.*) 
Am 13. Februar 1493 kreierte er den Martin de Canonibus8 von 
Bormio zum öffentlichen Notar und übergab ihm gegen bestimmte 
Fischlieferungen das Fischereirecht im See von Poschiavo. *) 
Bald nach seinem Amtsantritte suchte Bischof Heinrich die Be- 
sizungen des Hochstiftes zu vermehren und zwar war er gesonnen, 
zunächst die Herrschaft Hohentrins von seinen Vettern anzufkaufen, 
CH TI.1AB ff 9223... 
?) „Deus nobis bonam mentem rectamque intelligentiam administrandi 
Spiritualia inspiret, ne nos vobis et ipsis Simus in ruinam.“ 
*) Ch. T. A. F. 234 b. ff. Der Abt von Marienberg hatte zu bezahlen 
600 fl., die Aebtissin von Münster 225 fl., der Pfaxrex von Mals 30 fl., der 
von Taufers 14 fl. u. s. w. 
:) [. 6. f. 245 b. 
5)1. 0.2274. 
8 1.0cF 23a.
	        

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