474 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bi8 Heinrich Yl. v. Höwen.
der Derzog als solche vom Bischof empfangen. Bezüglich der Aeb-
tissin von Münster soll es bei dem bleiben, was der Bischof bestimmt
hat. Diesen Entscheid anerkannte der Herzvg durch Urkunde vom
19. Mai gl. I. und versprach, dem Bischof den zugefügten Schaden
nach dem Urteile der Scied3richter zu ersetzen. *)
Weitere Anstände sollten durch den Grafen Nikolaus v. Zollern
beigelegt werden, allein der Entscheid verzögerte sich mehrere Jahre
hindurch ?) und wir wissen nicht, wie er schließlich ausfiel.
Neue Differenzen zwischen dem Bischofe und dem Herzoge gab
es im Jahre 1486 wegen den Bergwerken im Tal Fuldera
(zwischen Zernez und dem Münstertale). Der Bischof sprach diesel-
ben an, weil Fuldera nicht zu Tirol, sondern zum Münstertale ge-
gehöre, wo Grund und Boden, Twing und Bänn, hohe und niedere
Gericht5barfeit dem Hochstifte zustehen. BOesterreich bestritt diese
Grenzbestimmung und zugleich die Territorialherrlichkeit de3 Bischofs
im Münstertale. Die Sache wurde durch Herzog Albrecht von
Bayern als Schiedsrichter zu Gunsten Oesterreichs entschieden. Der
Bischof mußte auf das Bergwerk verzichten. Hiebei wurde zugleich
bestimmt, der Bischof solle mit Oesterreich auf 20 Jahre ein Schuß-
und Trußbündnis schließen und während dieser Zeit die Herzoge mit
500 Knechten unterstüßen, die jedoch von diesen zu besolden seien.
Dafür soll Oesterreich jährlich 1800 fl. zahlen. *) Dieser Vertrag war
veranlaßt worden durch die Einmischung der Stände in Tirol. Hex-
309g Sigmund, mehr zu Vergnügungen als zu Geschäften geneigt,
überließ die Regierung grausamen, ungerechten und eigennüßigen
Räten. Leßbtere trugen auch nicht geringe Schuld an den vielen
Anständen mit dem BisStum Chur und den Gotte3hausleuten. Diese
Räte wurden schließlich durch den Einfluß der Stände entfernt. Unter
ihnen befanden sich die Grafen Gaudenz v. Matsch und Georg von
Sargans. Ersterer flüchtete sich ins Prätigau, leztererx nahm seinen
Wohnsitz auf Ortenstein und beide stachelten nun gegen Oesterreich
auf.
Einige weitere kleine Anstände zwischen Derzog Sigmund und
Bischof Ortlieb, besonders auch bezüglich der Grenzen der Gerichte
Churwalden und Lenz wurden gütlich beigelegt. *)
JC.TI. AE. 76. Zeklinl.c. 119.
3) "Zecklin l. c. 132, 139, 140, 142, 146.
*) Ferdinandean Inns8bruck, Regesten. Zecklin l. c. 155.
“) Jecklin l. c. 173, 177, 182.