470 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bi3 Heinrich V!. v. Höwen.
Gleichzeitig mit diesen Vorgängen fanden zwischen dem Bischofe
und seinen GotteShausleuten einerseits und dem Herzog andererseits
Unterhandlungen statt zur Beilegung verschiedener Anstände. Diese
reichen teilweise in die erste Regierungszeit des Bischofs zurück.
Schon am 25. Oktober 1458 verständigte sich Bischof Ortlieb
zu Radolfzell mit Herzog Sigmund über eine Zusammenkunft in
Feldkirh, um dort über die zwischen den beiderseitigen Untertanen
waltenden Streitigkeiten zu entscheiden. ?) Im Jahre 1460 verlieh
er dem Derzoge das Schenkenamt und alle Lehen, welche je ein Graf
von Tirol vom Hochstifte inne hatte. Sigmund dagegen versprach,
das GotteShaus in seinem Lande zu schirmen.
Im nämlichen Jahre kam es zwischen dem Herzoge und den
Eidgenossen zum Kriege, teils wegen der Stadt Rapper3wyl, teils
wegen der um ihrer Vergehen willen aus Tirol vertriebenen und in
Zürich eingebürgerten Brüder Gradner. Zugleich tralen die Eidge-
nossen als Verteidiger des Kardinalbischofs Cusa von Brixen auf.
Wegen Anfeindung des Lettern war Herzog Sigmund am 22. Jan.
1460 von Papst Pius Ul. mit dem Banne, seine Untertanenlande
aber mit dem Interdikte belegt worden. Die Eidgenossen wandten
sich auch an Bischof Ortlieb und ermahnten ihn, am Kriege gegen
Sigmund zu Gunsten des Kardinals teilzunehmen. Wegen seines
Burgrechts mit Zürich sei der Bischof hiezu verpflichtet. ?) Dieser
ließ sich jedoch in die Sache nicht ein und blieb neutral. Die Eid-
genossen rückten ins Thurgau und ins österreichische Rheintal. Ein
Teil derselben zvg im Einverständnis mit den Grafen Wilhelm und
Georg von Sargans ins Sarganserland und dann in das Gebiet
des Bruders unseres Bischofs, in die Grafschaft Vaduz und plün-
derte leßteren Ort, sowie das Dorf Schaan. Bischof Ortlieb suchte
in Verbindung mit dem Pfalzgrafen Ludwig und den Bischöfen von
Konstanz und Basel zu vermitteln. Infolgedessen wurde bald ein
Waffenstillstand und sodann im Jahre 1461 Friede geschlossen.
Nun kamen neue Anstände zwischen den Leuten im Unteren-
gadin und dem Derzuge. In dieser Landschaft gab es österreichische
Herrschaftsleute, sowie Gotte3hausleute der Stifte Chur, Münster
und Marienberg. Die Gotte8hausleute von Chur hatten mit den
Leuten der drei anderen Kategorien Verbindungen eingegangen, was
Vesterreich nicht dulden wollte. Dazu kamen Streitigkeiten wegen
1) Jäger, Regesten S. 361.
?) Abschiede 11, S. 309. (28 .Oktober 1460).