460 Von Bischof Siegfried v. Gelnhaujen bis Heinrich VI. v. Höwen.
Nach dem Tode des Bischofs Anton gelangten Kais2r Friedrich,
König Ladislaus von Ungarn und Herzog Sigmund aufs neue an
den Papst, um die Bestätigung Wyßmayers zu erwirken. Leßterer
jelbst sandte Profuratoren nach Rom, welche in seinem Namen den
Papst um Verzeihung bitten und das Beste versprechen sollten.
Kalizt I]. ließ sich endlich zur Nachgiebigkeit bewegen. Er absol-
vierte den Leonhard Wyßmayer von den Zensuren, welche er sich
durch unbefugte Einmischung in die Regierung und Administration
des BiStum3 zugezogen. Doch soll er innerhalb 8 Tagen sich einen
Beichtvater erwählen, diesem seine Vergehen beichten und von ihm
unter Auferlegung angemessener Buße die Lossprechung erhalten.
Vor Abfluß weiterer 8 Tage soll er alle Güter, Burgen usw. des
BisStums in die Hände des Kardinals und Bischof3 Nikolaus Cusa
übergeben und sie dann von demselben Kraft der apostolischen Schrei-
ben wieder empfangen. Weiterhin hat sich Leonhard drei Monate
hindurch vom Eintritte in die Kirche und von Pontifikalhandlungen
zu enthalten und dann innerhalb anderer zwei Monate schriftlichen
Bericht an den Papst zu geben, daß dies alles geschehen sei. Ebenso
ist er gehalten, innert Jahresfrist nach Rom zu kommen und sich
dem Papste zu präsentieren.
Kalixt 11. ernennt sodann den Leonhard zum Bischofe von
Chur und gestattet demselben, sich die Konsekration von einem be-
liebigen Bischofe erteilen zu lassen. Dies ist der Inhalt zweier Bul-
len vom 12. November 1456. !) Eine dritte Bulle gleichen Datums
ist an den Kardinal Cusa von Brixen und an den Bischof von Aug8-
burg gerichtet und beauftragt dieselben, von allen Zensuren zu ab-
jolvieren, welche die Anhänger inkurriert haben, sowie das über
Stadt und Diözese Chur verhängte Interdikt aufzuheben. Auch
jollen sie über die Ansprüche entscheiden, welche der Bischof und Ad-
ministrator Heinrich an einzelne zu haben glaubte. ?)
Nun war also Leonhard rechtmäßiger Bischof geworden, allein
jeine Regierung war nur von sehr kurzer Dauer. Wir wissen von
derselben folgendes :
Am 12. April 1458 schließt Bischof Leonhard mit dem Dom-
kapitel und den Gotte3hausleuten im Domleschg, Oberhalb-
stein, Bergell, Engadin, Münstertal, an der Etsch, zu Bergün, Schams,
Rheinwald, Obervaz usw. eine Vereinbarung wegen Bezahlung der
?) Vatik. Archiv. Reg. Calixti 111. ann. 1., Il. Tom Xl. fol. 169 u. 170.
Y1.0- 101.172.