456 Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich Yl. v. Höwen.
Der Papst erließ eigene Empfehlungsschreiben für den ernann-
ten Bischof an Kaiser Friedrich I]., an Herzog Sigmund und an
den Erzbischof von Mainz, sowie einen Befehl, denselben anzuerfen-
nen, an das Domkapitel, Klerus, Volk und Vasallen des Bistums. ')
Cin Teil des Domkapitels war mit dem schiömatischen Vor-
gehen der andern Domherren nicht einverstanden und hatte den Papst
um die Ernennung eines Bischofs ersucht. ?)
Die Zensuren, welche der Papst über Wyßmayex und dessen
Anhänger ausgesprochen hatte, sollten fortdauern bis diese sich unter-
worfen, Satisfaktion und Restitution geleistet haben würden. Auch
das Interdikt sollte nicht vorher aufgehoben werden. Nun wandte
sich der neuernannte Bischof An-
ton an den hl. Stuhl und seßte
auSeinander, daß er feine Hoff-
nung haben könne, in den Besitz
des BiStumZ3 zu gelangen, wenn
nicht die Zensuren aufgehoben
und die BistumSangehörigen
von den Eiden entbunden wer-
den, welche sie dem Administra-
tor Heinrich und dem Leonhard
Wyßmayer geleistet haben. Auch
sei nicht zu erwarten, daß die
. Zensurierten sich reumütig zeigen
GI GEIT Dei EIS: werden. Auf diese Vorstellung
Anton3, zu welcher ihn die Sorge für die ihm anvertrauten Seelen
bewog, gewährte ihm Kalixt 1. die Vollmacht, die von der Exrkom-
munifation Betroffenen unter Auflegung einer heilsamen Buße zu
absolvieren, das Interdikt aufzuheben, von den erwähnten Eiden zu
entbinden und von den inkurrierten Irregularitäten zu disSpensieren
(26. Mai 1456). 9
Kaiser Friedrich Il. bestand auch jezt noch immer auf der An-
erfennung Wyßmayers. Da viele von lezterem die Lehen nicht em-
pfangen und ihm die Abgaben nicht leisten wollten, so erließ der
Kaiser am Freitag nach St. Johann 1456 an alle Grafen, Herren,
Ritter und Knechte, welche Vasallen des BiStum8 waren, den Befehl,
2) Vat. Archiv. Reg. Calixti 111.
2) Ch. T. A. B. f. 158b.
8) Yat - Cur. N. 33.